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Kontrollgremium legt Bericht für 2003
vor
Nachrichtendienste
Bundestagsnachrichten. Das Parlamentarische Kontrollgremium
(PKGr) hat seinen Bericht für den Zeitraum 1. Januar bis 31.
Dezember 2003 in Form einer Unterrichtung (15/3391) vorgelegt.
Danach haben die Nachrichtendienste von ihren aus dem
Terrorismusbekämpfungsgesetz resultierenden neuen Befugnissen
(Auskunftsrechte gegenüber Banken, Postdienstleistern,
Luftfahrt- und Telekommunikationsunternehmen sowie die Befugnis zum
Einsatz des IMSI-Catchers zur Ermittlung der Geräte und
Kartennummern von Telefonen) im Berichtszeitraum in insgesamt 36
neuen Fällen Gebrauch gemacht. Im Einzelnen handle es sich um
16 Auskunftsersuchen gegenüber Banken und Finanzdienstleistern
(gegenüber sieben Maßnahmen im letzten Berichtszeitraum),
zwei Auskunftsersuchen gegenüber Luftfahrtunternehmen (1) und
neun Auskunftsersuchen gegenüber Telekommunikationsunternehmen
(17). Der IMSI-Catcher sei in ebenfalls neun Fällen (3)
eingesetzt worden.
Der Unterrichtung zufolge hat sich die Gesamtzahl der
Maßnahmen gegenüber dem letzten Berichtszeitraum damit
von 28 auf 36 erhöht, was insbesondere auf den Anstieg der
Bankenauskünfte und den verstärkten Einsatz des
IMSI-Catchers zurückzuführen sei. Es zeige sich aber,
dass die Dienste immer noch sehr restriktiv von den neuen
Befugnissen Gebrauch machten, heißt es weiter. Zusammenfassend
findet das PKGr erneut den Eindruck bestätigt, dass sich die
Sicherheitsbehörden ihrer Verantwortung bewusst sind, ihre
Tätigkeit gewissenhaft ausüben und die
Beschränkungen der Bürgerinnen und Bürger so gering
wie möglich halten.
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