|
|
wol
Versorgung bei Auslandseinsätzen
Anpassung an veränderte
Herausforderungen
Inneres. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Versorgung bei
besonderen Auslandsverwendungen neu zu regeln, und hat dazu den
Entwurf eines Einsatzversorgungsgesetzes (15/3416) vorgelegt. Sie
begründet das mit ihrer Entscheidung, im internationalen
Rahmen durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten,
Beamtinnen und Beamten sowie sonstigen Angehörigen des
öffentlichen Dienstes gesteigerte Verantwortung zu
übernehmen. Die bisherige Absicherung nach den Regelungen in
den jeweiligen Versorgungsgesetzen werde der
Außenverantwortung und den neuen Herausforderungen nicht in
vollem Umfange gerecht, stellt sie fest.
Institut für Einsatzversorgung geplant
Mit dem Gesetzentwurf soll deshalb das Versorgungsrecht bei
Auslandseinsätzen den veränderten Anforderungen angepasst
werden. Geplant ist, in Soldaten- und Beamtenversorgung ein neues
Institut "Einsatzversorgung" und einen neuen Begriff
"Einsatzunfall" zu schaffen. Die statusabhängig zu
gewährende Einsatzversorgung umfasse grundsätzlich alle
Leistungen der Dienstunfallfürsorge, heißt es in dem
Entwurf. Als Besonderheiten gelten dabei die grundsätzliche
Gewährung der erhöhten (qualifizierten) Unfallversorgung
bei Einsatzunfällen und einer Minderung der
Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent sowie Ausgleichszahlungen nach
dem Soldatenversorgungsgesetz an Angehörige anderer
Statusgruppen außer Berufssoldaten und Beamten. Ferner sollen
die Beträge für die einmalige Entschädigung und die
einmalige Unfallentschädigung, insbesondere für
hinterbliebene Ehegatten und versorgungsberechtigte Kinder für
Inlands- und Auslandsunfälle angehoben und die
Leistungsregelungen zum vermögensrechtlichen Schadensausgleich
in besonderen Fällen vereinfacht werden. Neben den
Rechtsanpassungen im Hinblick auf besondere Auslandsverwendungen
sind laut Entwurf eine Berichtigung des Sonderzahlungsrechtes des
Bundes sowie eine Änderung im Recht der gesetzlichen
Unfallversicherung vorgesehen.
Zurück zur
Übersicht
|