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wol
Angesichts zunehmender Reformen
Bürgerinteressen stärker aufgreifen
Petitionsrecht
Inneres. Nach einer Stärkung des Petitionsrechtes und dem
Umgang mit den Anliegen der Bürger erkundigt sich die FDP in
einer Großen Anfrage (15/3407). Die Liberalen erklären,
in Anbetracht anstehender Reformen in der Gesundheits- und
Sozialpolitik ist es wichtig, die Anliegen der Bürgerinnen und
Bürger aufzugreifen. Sie könnten sich durch Eingaben an
den Bundestag an politischen Gestaltungsprozessen beteiligen. Durch
eine Verbesserung des Petitionsrechtes wäre es möglich,
über das Wahlrecht hinaus Politik mitzugestalten, was auch der
zunehmenden Politikverdrossenheit entgegenwirken könne.
Die Bundesregierung soll nun darüber informieren, welche
Initiativen in der vergangenen und der laufenden Wahlperiode
erfolgt seien, um demokratische Beteiligungsrechte zu stärken.
Dargelegt werden soll auch, ob zur Stärkung demokratischer
Beteiligungsrechte eine Stärkung des Petitionsrechtes
vorgesehen sei, in welche Richtung das gehen könne oder welche
Gründe dem entgegenstehen. Von Interesse ist ferner die Frage
nach der Notwendigkeit eines einheitlichen Petitionsgesetzes, da
die Rechte von Petenten gegenwärtig in den unterschiedlichsten
Vorschriften geregelt sind. Unter Bezug auf bereits in der
Vergangenheit diskutierte Maßnahmen zur Stärkung des
Petitionsrechts fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die
Möglichkeit der Aussetzung des Vollzugs von
Verwaltungsmaßnahmen bis zur Entscheidung über eine
Petition befürwortet und wie sie ihre Auffassung dazu
begründet.
Unverständliche Erläuterungen
Position soll auch zur Problematik bezogen werden, dass vielen
Bürgern die im Rahmen der Petitionsverfahren eingeholten
Stellungnahmen der Ministerien unverständlich sind. Die
Regierung soll dargelegen, wie sie eine erfolgreiche Kommunikation
zwischen Verwaltung und Bürgern sicherstellen will. Gefragt
wird nach möglichen erweiterten Einsichts- und
Beiziehungsrechten für den Petitionsausschuss bei
Regierungsakten, nach der Befürwortung des
Selbstaufgriffsrechts des Petitionsausschusses und nach
Einführung einer Unterrichtspflicht der Regierung
gegenüber dem Parlament zu den von ihr aufgrund der Petition
konkret getroffenen Maßnahmen. Weiter ist von Interesse, wie
Zweifel an der Unabhängigkeit bestimmter
Regierungsbeauftragter zuzuordnen seien, ob durch Einrichtung von
Regierungsbeauftragten die Anliegen der Bürger
möglicherweise am Parlament vorbei behandelt würden und
welche Maßnahmen geplant sind um sicherzustellen, dass der
Bundestag umfassend und direkt über die an den Beauftragten
herangetragenen Forderungen der Bürgern informiert wird.
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