|
|
bob
Finanzgeschäfte per Telefon regeln
EU-Richtlinie umgesetzt
Recht. Der Bundestag hat am 1. Juli eine EU-Richtlinie über
den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher einstimmig
in deutsches Recht umgesetzt. Die Regierung hatte dazu einen
Gesetzentwurf (15/2946), der Rechtsausschuss eine
Beschlussempfehlung (15/3483) vorgelegt.
Dabei geht es um die europaweite Angleichung der
Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen
wie Krediten, Versicherungen, Altersversorgungsverträgen oder
Geldanlagen an Verbraucher vor allem per Telefon, Fax oder
Internet. Kern der Richtlinie sind umfassende Informationspflichten
gegenüber dem Verbraucher sowie ein Widerrufsrecht.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Pflicht zur vorherigen
Information des Verbrauchers und zur Pflicht, Informationen in
Textform zu übermitteln. Der Verbraucher soll die
Informationen in Textform erhalten, bevor er an den Vertrag
gebunden ist. Der Bundestag nahm gleichzeitig eine
Entschließung an, der zufolge im allgemeinen Fernabsatz eine
Regelung erforderlich ist, die es den Unternehmen ermöglicht,
bei Fernabsatzgeschäften den Verbrauchern für den Fall
des Widerrufs die Rücksendekosten vertraglich aufzuerlegen.
Die Regierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert,
"kurzfristig" eine interessengerechte Lösung
vorzuschlagen.
Zurück zur
Übersicht
|