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vom
Handelsregister weiterhin von den Gerichten
führen lassen
Experten nahezu einig
Recht. Die meisten der neun geladenen Sachverständigen
haben sich am 28. Juni dagegen ausgesprochen, dass den
Bundesländern die Möglichkeit gegeben wird, die
Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und
Vereinsregister von den Amtsgerichten auf andere Stellen,
vornehmlich die Industrie- und Handelskammern (IHK), zu
übertragen. In einer öffentlichen Anhörung des
Rechtsausschusses zu einem Entwurf des Bundesrates für ein
Register-Führungsgesetz (15/1890) sagte der Präsident des
Amtsgerichts Stuttgart, Helmut Borth, das Hauptproblem sei die
Rechtszersplitterung, wenn einige Bundesländer von der
Öffnungsklausel Gebrauch machen, andere jedoch nicht. Es sei
fraglich, ob es angesichts des großen Einflusses der EU auf
die Rechtsetzung sinnvoll sei, in Deutschland mehrere Systeme zu
haben.
Der Präsident der Bundesnotarkammer, Tilmann Götte,
argumentierte, ein gut funktionierendes Registerwesen sei auch im
internationalen Standardwettbewerb wichtig. Das
registerführende Personal müsste bei einer Auslagerung
auf andere Stellen die gleiche Qualität haben wie bei den
Amtsgerichten. Unklar sei, wer für Fehlentscheidungen haften
würde.
Heinz-Jürgen Held, Präsident des Amtsgerichts
Dortmund, wies darauf hin, dass es bereits seit dem Jahr 2000
elektronische Registerführungen in Deutschland gibt. Etwa zwei
Drittel der deutschen Handels- und Genossenschaftsregister
würden mittlerweile elektronisch geführt. Aus seiner
Sicht könnte das Gesetz schon aus Zeitgründen nicht vor
2006 in Kraft treten. Um 1,3 Millionen Registerblätter in ganz
Deutschland zu übernehmen, benötigten die IHK ein Jahr,
so Held. Georg Maier-Reimer vom Deutschen Anwaltsverein lobte die
Registerrichter, die kooperativer und weniger bürokratisch
geworden seien. Früher hätten eine lange
Bearbeitungsdauer und Ineffizienz die Gründung von Unternehmen
behindert.
Ablehnung signalisierte auch Stefan Stork vom Zentralverband des
Deutschen Handwerks. Er schlug vor, die Zentralisierung der
Registerführung angesichts von noch über 100 Registern in
Deutschland voranzubringen oder in jedem Land ein zentrales
Register zu schaffen, statt auf Öffnungsklauseln zu
setzen.
Professor Peter Ulmer aus Heidelberg sagte, er hätte keine
Einwände, wenn es lediglich um die Übertragung der rein
deklaratorischen Eintragungen für Einzelkaufleute und
Personengesellschaften ginge. Auf keinen Fall sollte jedoch die
Zuständigkeit für Eintragungen über juristische
Personen an die IHK übertragen werden können.
Für den Gesetzentwurf sprach sich Wilfried Prewo,
Hauptgeschäftsführer der IHK Hannover, aus. Es gehe um
Effizienz, Kosten und gute Lösungen für die Kunden. Die
Kundenorientierung der IHK bedeute aber nicht, dass sie das tun
würden, was die Mitgliedsunternehmen ihnen abforderten.
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