bob
Lebenspartnerschaft der Ehe weiter
angleichen
Gesetzentwurf der Koalition
Recht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine
weitgehende Angleichung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das
Recht der Ehe. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf (15/3445)
vorgelegt, der am 2. Juli an den Rechtsausschuss zur
federführenden Beratung überwiesen wurde.
Er sieht eine Übernahme des ehelichen Güterrechts,
eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts und der
Aufhebensgründe an die Scheidungsvoraussetzungen sowie die
Zulassung der Stiefkindadoption vor. Weiterhin möchte die
Regierungskoalition den Versorgungsausgleich einführen und die
Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.
Die beiden Regierungsfraktionen führen unter anderem aus,
für das Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche
bleibe es zunächst bei einer eigenständigen Regelung im
Lebenspartnerschaftsgesetz Die derzeit geltende Rangfolge des
Bürgerlichen Gesetzbuches berücksichtige das Kindeswohl
nicht ausreichend und solle deshalb auf den Prüfstand gestellt
werden. Zusätzlich würden die Scheidungsvoraussetzungen
und die Voraussetzungen für die Aufhebung der
Lebenspartnerschaft angeglichen. Für die Aufhebung der
Lebenspartnerschaft sei keine Erklärung erforderlich - es
reiche wie bei Ehegatten ein Getrenntleben.
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