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Bundeskartellamt prüft neues Vertriebsmodell
der Lufthansa
Präsident Böge im
Tourismusausschuss
Tourismus. Das Bundeskartellamt prüft zur Zeit, ob die
Änderung des Vertriebsmodells der Deutschen Lufthansa AG gegen
das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstößt.
Dies berichtete der Präsident der Behörde, Ulf Böge,
am 30. Juni im Ausschuss für Tourismus. Der Ausschuss hatte
Böge geladen, um mit ihm über die wettbewerbliche
Entwicklung in der Tourismusbranche und im Luftverkehrsmarkt zu
sprechen.
Die Lufthansa habe den Reisebüros den Status als
Handelsvertreter gekündigt mit der Folge, dass diese von der
Lufthansa keine Provisionen mehr für die Vermittlung von
Flugscheinen fordern können. Statt dessen könnten sie
ihren Kunden ein Serviceentgelt berechnen. Mit dem Wegfall der
Provisionen würden die Reisebüros ohne Vergütung
arbeiten, sagte Böge.
Die Lufthansa habe geltend gemacht, ihre Gegenleistung bestehe
darin, dass den Reisebüros mit der Vermittlung von
Flugscheinen Geschäftschancen eröffnet würden. Die
von der Lufthansa vorgeschlagenen Servicegebühren auf
Flugscheine in Höhe von 30 Euro für Kontinental- und 45
Euro für Interkontinentalflüge würden de facto zu
einer Preiserhöhung führen, so der Präsident.
Für die Reisebüros werde es schwer sein, eine eigene
Beratungsgebühr bei den Kunden durchzusetzen.
Dem Kartellamt habe die Lufthansa mitgeteilt, sie werde an ihrem
"Nettopreismodell" festhalten. Seine Behörde werde auch
prüfen, so Böge weiter, ob Vergünstigungen der
Lufthansa an Reisebüroketten wegen Ungleichbehandlung
kartellrechtlich relevant sind.
Böge begrüßte im Übrigen Billigpreisangebote
im Luftverkehr, die allerdings nicht zur Verdrängung von
Wettbewerbern führen dürften. Nur marktbeherrschende
Unternehmen unterlägen kartellrechtlichen
Einschränkungen, so genannte Low-Cost-Carrier seien in ihrer
Preisgestaltung frei. Billigflüge über den Atlantik seien
Zeichen für mehr Wettbewerber auch auf diesen Strecken.
Während in den Fragen der Abgeordneten an den
Kartellamtspräsidenten das Engagement für die Interessen
der kleinen und mittelständischen Reisebüros zum Ausdruck
kam, unterstrich Böge, dass es keine Bestandsgarantie für
ein Unternehmen im System der Vertragsfreiheit geben könne. Es
sei nicht auszuschließen, dass aufgrund der
Lufthansa-Strategie Unternehmen, auch in abhängiger Position,
aus dem Markt ausscheiden. Die Umstellung des Provisionssystems
allein stelle noch keinen kartellrechtlichen Tatbestand dar.
Der Ausschussvorsitzende Ernst Hinsken (CDU/CSU) fasste die
Diskussion so zusammen, dass "der Größere den Kleineren
am Leben lassen sollte". Beide Seiten sollten sich aufeinander zu
bewegen, und es sollte wie früher ein "vernünftiges
Nebeneinander" geben.
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