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Neue Strafvorschriften gegen den Menschenhandel
werden begrüßt
Anhörung des Rechtsausschusses
Recht. Die Neufassung der Strafvorschriften gegen den
Menschenhandel, wie von der Regierungskoalition im Entwurf des
Strafrechtsänderungsgesetzes (15/3045) vorgesehen, wird von
Experten weitgehend begrüßt. Dies wurde auf einer
öffentlichen Anhörung des Rechtssausschusses am 30. Juni
deutlich.
Der Gesetzentwurf dient dem Zweck, die strafrechtliche
Definition des Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels,
entsprechend den Vorgaben der UNO und der EU zu erweitern. Dort
wird gefordert, den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der
Arbeitskraft oder zum Zweck der sexuellen Ausbeutung unter Strafe
zu stellen. Das deutsche Strafrecht kenne bisher lediglich die
Variante des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution, die
jedoch nicht hinreichend geregelt sei. Daher gebe es
Änderungs- und Ergänzungsbedarf, so die Koalition.
Annette Louise Herz vom Max-Planck-Institut Freiburg
begrüßte die Vereinfachung und Überarbeitung der
bestehenden Vorschriften. Die vorläufigen Ergebnisse eines von
ihrem Institut betriebenen Forschungsprojektes zum Thema
Menschenhandel zeigten jedoch, dass eine erfolgreiche
Strafverfolgung nur durch eine deutliche Stärkung der Rolle
der Opfer, die in einem Verfahren als Zeuge dienten, zu erreichen
sei. Ohne deren Aussage sei der Tatnachweis wegen Menschenhandels
nicht erfolgreich zu führen.
Als "überarbeitungsbedürftig" bezeichnete die
Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel den
Entwurf. Die Initiative verdiene Unterstützung, werde
allerdings dem selbst gesetzten Ziel, den Strafrechtsschutz bei
Menschen- und insbesondere Frauenhandel zu verbessern, nicht
vollständig gerecht.
Um die für diesen Bereich typischen Beweisprobleme in den
Griff zu bekommen, müsste auch bei "einfachem" Menschenhandel
das Beweismittel der Telefonüberwachung erlaubt sein. Da die
Opfer oftmals ausgewiesen, ausgereist oder untergetaucht seien,
stünden sie als Zeugen nicht mehr zur Verfügung. Daher
sei die Telefonüberwachung die einzige Möglichkeit, in
die kriminellen Strukturen der Menschenhändler einzudringen,
sagte sie.
Opfer frühzeitig informieren
Aus der Sicht von Theda Kröger von der Zentralen
Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Frauenhandel
in Hannover ist die frühzeitige Information der Opfer
über die Möglichkeit des Schutzes vor eigener
Strafverfolgung und vor Übergriffen der Täter nach der
Aussage für eine erfolgreiche Umsetzung der neugefassten
Tatbestände maßgeblich. Nur so könnten
Geschädigte zur Aussage motiviert werden. Im Übrigen
sprach sie sich für ein vollständiges
Zeugnisverweigerungsrecht für Beraterinnen von
Menschenhandelsopfern aus.
Nach Ansicht von Professor Joachim Renzikowski von der
Martin-Luther-Universität Halle wird der Menschenhandel zum
Zwecke der sexuellen Ausbeutung erst durch eine entsprechende
Nachfrage ausgelöst. Diese sei daher aus seiner Sicht
strafwürdig, da der "Kunde" sich die Zwangslage oder
auslandsspezifische Hilflosigkeit der Opfer zunutze mache.
Dem stimmte Generalstaatsanwalt Heinz-Bernd Wabnitz aus Bamberg
zu. Die Ausnutzung von Zwangslagen durch Freier müsse zu einem
Straftatbestand werden. Auch Kriminalhauptkommissarin Sabine Roidl
vom Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz sprach sich
dafür aus, insbesondere Freier, die im Grenzgebiet
Prostituierte aufsuchten, zur Verantwortung zu ziehen.
Außerdem sprach sie sich für die im Gesetz vorgesehene
Gewinnabschopfung aus.
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