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Unternehmensabschlüsse prüfen
Vom Staat beauftragtes Gremium
Recht. Die Bundesregierung möchte ein von staatlicher Seite
beauftragtes privatrechtliches Gremium schaffen, das - neben
Abschlussprüfer und Aufsichtsrat - die Rechnungslegung
kapitalmarktorientierter Unternehmen zu prüfen hat. Sie
begründet dies in einem Gesetzentwurf (15/3421) damit,
Unternehmensskandale der Vergangenheit, verursacht durch
Bilanzmanipulationen, hätten das Vertrauen der Anleger in den
Kapitalmarkt erschüttert. Es sei das vordringliche Ziel der
Regierung, das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von
Unternehmensabschlüssen und damit in den Kapitalmarkt
wiederherzustellen.
Ziel sei es, Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von
Unternehmensabschlüssen und -berichten präventiv
entgegenzuwirken und, sofern Unregelmäßigkeiten dennoch
auftreten, diese aufzudecken und den Kapitalmarkt darüber zu
informieren. Gegenwärtig umfasse das deutsche System zur
Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften im Wesentlichen die
Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse durch den
Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat. Darüber hinaus
bestünden aktienrechtliche Vorschriften zur Nichtigkeit von
Jahresabschlüssen sowie Straf- und Sanktionsvorschriften.
Eine mit diesem Gesetz einzurichtende Prüfstelle werde
tätig, sobald ihr Anhaltspunkte für einen Verstoß
gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen oder die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) sie zur Prüfung
auffordere. Außerdem werde die Prüfstelle
stichprobenartig die Prüfung bei den Unternehmen
vornehmen.
Die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Prüfstelle
erfolge auf freiwilliger Basis. Verweigere ein Unternehmen der
Prüfstelle den Zutritt, gewähre es ihr keine
Akteneineinsicht und behindere es auf sonstige Weise die
Prüfung, so berichte die Prüfstelle der BAFin
darüber. Sie erhalte die Befugnis, die Prüfung
gegebenenfalls mit hoheitlichen Mitteln durchzusetzen und das
Unternehmen zur Veröffentlichung festgestellter
Rechnungslegungsfehler zu verpflichten.
Vorgaben des Bilanzrechts umsetzen
Die Bundesregierung möchte darüber hinaus im Hinblick
auf die aktuelle internationale Entwicklung im Bereich der
Kapitalmärkte und der internationalen
Rechnungslegungsstandards das Vertrauen in die Aussagekraft von
Unternehmensabschlüssen stärken. Dazu gelte es,
entsprechende Vorgaben des europäischen Bilanzrechts in
deutsches Recht umzusetzen, betont die Bundesregierung in einem
Gesetzentwurf (15/3419).
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