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vom/bob
"Flucht aus der deutschen Mitbestimmung
verhindern"
Antrag von SPD und
Bündnisgrünen
Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis 90/Die Grünen
wollen verhindern, dass es durch die geplante EU-Fusionsrichtlinie
zu einer "Flucht aus der deutschen Mitbestimmung" kommt. In einem
Antrag (15/3466), den der Bundestag am 1. Juli zur Beratung an den
Wirtschaftsausschuss überwiesen hat, heißt es, seit
vielen Jahren arbeite die Brüsseler Kommission an dem
Richtlinienentwurf. Dieser regele vor allem die Angaben, die im
Fusionsplan enthalten sein müssen.
Es seien dies die Offenlegung des Fusionsplans, die
Möglichkeit einer Fusionsprüfung durch gemeinsam
bestellte Sachverständige, die Rechtskontrolle sowie die
Arbeitnehmermitbestimmung. Eine Lösung sei bisher stets an der
Frage der Arbeitnehmerbeteiligung gescheitert. Bei der
"Europäischen Gesellschaft" als der künftigen
europäischen Aktiengesellschaft sei ein politischer Kompromiss
gefunden worden, der eine Kombination von Verhandlungen zwischen
Unternehmens- und Arbeitnehmerseite und beim Scheitern dieser
Verhandlungen eine zwingende "Auffangregelung" vorsieht.
Diese Lösung stellt nach Meinung der Koalitionsfraktionen
einen "ausgewogenen Kompromiss" zwischen den unterschiedlichen
Mitbestimmungstraditionen in der EU dar. Der Entwurf der
Fusionsrichtlinie weiche aber von diesem Kompromiss ab. Die
Verhandlungslösung solle hier nur dann angewendet werden, wenn
im Sitzland der fusionierten Gesellschaft keine
Mitbestimmungsregelungen gelten. Sind sie vorhanden, sollen diese
für die gesamte neue Gesellschaft gelten, auch wenn unter
Umständen günstigere Mitbestimmungsnormen in
Unternehmensteilen in anderen Mitgliedstaaten verdrängt
werden. Dieser Unterschied zwischen der Richtlinie über die
"Europäische Gesellschaft" und der Fusionsrichtlinie sei nicht
zu rechtfertigen, so die Koalition.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den Verhandlungen
darauf hinzuwirken, dass die Mitbestimmung bei
grenzüberschreitenden Fusionen so geregelt wird wie bei der
Europäischen Gesellschaft. Die EU-Regelungen dürften
nicht zu einem Wettbewerb um möglichst niedrige
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer einladen. Im Fusionsplan
sollten auch Angaben über die Folgen der Fusion für die
Arbeitnehmer sowie ihre Vertretung enthalten sein, heißt es in
dem Antrag.
Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat der
Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Einführung der Europäischen Gesellschaft
("Société Européenne", SE; 15/3405). Dem Entwurf
liegen die EU-Verordnung über das Statut der SE und die
EU-Richtlinie zur Ergänzung des Statuts hinsichtlich der
Arbeitnehmer-Beteiligung zugrunde. Die Verordnung tritt am 8.
Oktober dieses Jahres in Kraft. Da sie zahlreiche
Regelungsaufträge und Wahlrechte für den nationalen
Gesetzgeber enthalte, sei ein Ausführungsgesetz erforderlich,
so die Regierung. Ziel sei es, die Rechtsform der SE als
europäische Kapitalgesellschaft für europaweit
tätige Unternehmen in Deutschland einzuführen.
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