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Bundestag beschließt Gesetz zum vorbeugenden
Hochwasserschutz
Gegen das Votum der Opposition
Umwelt. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der
Opposition hat der Bundestag am 1. Juli den Regierungsentwurf zur
Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (15/3168) auf
Empfehlung des Umweltausschusses (15/3455) in geänderter
Fassung angenommen. Damit ziehe die Regierung die Konsequenzen aus
der Hochwasser-Katastrophe im August 2002, so die
Bündnisgrünen im Ausschuss.
Die Initiative berücksichtige Ökologie und
Ökonomie in ausgewogenem Maße und verbessere die
Möglichkeiten, weiteren Überschwemmungen vorzubeugen. In
diesem Sinne sei ein differenziertes Ackerbau-Verbot in
gefährdeten Gebieten vorgesehen. Die fast zwei Jahre
zurückliegende Hochwasser-Katastrophe habe deutlich gemacht,
dass auch im Baurecht nicht alles so bleiben könne wie bisher.
Der Union warf die Fraktion vor, nur ökonomische Interessen zu
berück-sichtigen. An einem Gesetzentwurf zu einer besseren
Vorbeugung sei die CDU/CSU nicht interessiert.
Die größte Oppositionsfraktion legte einen
Ent-schließungsantrag (15/3480) vor, der bei Enthaltung der
FDP mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen im Plenum abgelehnt
wurde. Darin sprachen sich die Parlamentarier dafür aus, die
deutsche Hochwassergesetzgebung in ein gesamteuropäisches
Konzept einzubetten und die bestehenden Regelungen gemeinsam mit
den Ländern auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen
und gegebenenfalls anzupassen. Die Gesetzesinitiative der Regierung
sei problematisch, so die Union, da sie Rechtsunsicherheit schaffe
und somit eine Prozesslawine zu erwarten sei. Auch führe die
neue Gesetzgebung zu Beschränkungen des Eigentums und zu
Wertminderungen des Bodens. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass
viele Änderungen des Gesetzentwurfs Verhandlungsmasse für
den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sind.
Die SPD warf der Union vor, ihren Entschließungsantrag sehr
spät eingebracht zu haben. Im Übrigen gebe es ein
EU-integriertes Konzept bereits, da der Gesetzentwurf mit der
Wasserrahmenrichtlinie vereinbar sei. Zudem widerspreche die Union
ihren Grundsätzen, indem sie in einzelnen Bereichen die
Kompetenzen der Länder missachte. Die FDP räumte ein,
dass zusätzliche Regelungen zur Verbesserung des
Hochwasserschutzes nötig seien. Der Entwurf habe aber
deutliche Schwächen. So würden Unklarheiten nicht
beseitigt und ein enormer Bürokratieaufwand betrieben. Zudem
passten die Neuregelungen nicht in die Konzeption der EU. Die
Fraktion plädierte dafür, künftige Bauherren auf
Risiken im Zusammenhang mit Überschwemmungen hinzuweisen. Auch
sei es nötig, die Hochwasser-Vorhersage durch
Satelliten-Nutzung zu verbessern. Ein Entschließungsantrag der
FDP (15/3481) wurde ebenfalls zurückgewiesen.
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