|
|
vom
Kommunale Träger kommen zum Zug
Einigung zum Optionsgesetz
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat das Ergebnis des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (15/3495) zum
Kommunalen Optionsgesetz (15/2816, 15/2997) am 2. Juli angenommen.
Der Vermittlungsausschuss hatte sich am 30. Juni auf eine
Experimentierklausel geeinigt, nachdem ihn der Bundesrat angerufen
hatte (15/3161). Vorgesehen ist nun, dass im Zuge der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar
2005 auch kommunale Träger zunächst probeweise für
sechs Jahre die Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende erbringen können. Die Anzahl der kommunalen
Träger, die zugelassen werden müssen, wird dabei auf 69
beschränkt. Was die Finanzierung angeht, sollen die Kosten
für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden sowie die
Verwaltungskosten vom Bund getragen werden, wenn nicht die Kommunen
dafür verantwortlich sind, wie zum Beispiel bei Leistungen
für Unterkunft und Heizung. Von diesen Kosten wird der Bund
jedoch 29,1 Prozent übernehmen. Dies soll für die
Kommunen zu einer Entlastung von 3,2 Milliarden Euro
führen.
Zurück zur
Übersicht
|