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Umweltfolgen strategisch prüfen
Koalitionsinitiative
Umwelt. Bei der Ausarbeitung, Annahme oder Änderung
bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme soll eine
strategische Umweltprüfung eingeführt werden. Dies sieht
ein Gesetzentwurf (15/3441) von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen vor, den der Bundestag am 1. Juli zur Beratung an den
Umweltausschuss überwiesen hat. Damit wird eine EU-Richtlinie
über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der
Ausarbeitung solcher Pläne und Programme umgesetzt. Ziel
dieser Richtlinie sei es, in der EU ein hohes Umweltschutzniveau
sicherzustellen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition gewährleisten,
dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von
Plänen und Programmen entsprechend berücksichtigt werden.
Es sollen alle Pläne und Programme, die voraussichtlich
erhebliche Umweltauswirkungen haben, strategisch geprüft
werden. Somit sollen derartige Auswirkungen bereits frühzeitig
berücksichtigt werden. Eine solche Umweltprüfung komme
auch den Unternehmen zugute, da mit der frühen
Berücksichtigung von Umweltbelangen mehr Planungssicherheit
geschaffen werde. Nach Ansicht der Abgeordneten trägt eine
solche Prüfung außerdem dazu bei, bei der
Entscheidungsfindung zu nachhaltigeren und wirksameren
Lösungen beizutragen. Sie sei sinnvoll, weil dadurch die
Umweltauswirkungen nicht erst in den anschließenden
Zulassungsverfahren für die Pläne und Programme
geprüft werden.
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