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Unfallversicherung für ehrenamtlich
Tätige
Gesetzentwurf
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Unfallversicherung
für bürgerschaftlich engagierte Personen soll verbessert
werden. Mit einem Gesetzentwurf (15/3439) wollen SPD und
Bündnis 90/Die Grünen den Unfallversicherungsschutz
für Personen einführen, die in privatrechtlichen
Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von
öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten. Das gleiche
gilt für ehrenamtlich Tätige, die in Gremien von
Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften arbeiten. Zur
Begründung heißt es, das bürgerschaftliche
Engagement gewinne zunehmend an Bedeutung. Angesichts der
Haushaltslage von Bund und Ländern sei es zu
begrüßen, wenn Aufgaben, die bisher von
öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wahrgenommen worden
seien, nun von ehrenamtlich Tätigen erfüllt werden. Den
Angaben zufolge ergeben sich durch den Gesetzentwurf
Mehrbelastungen in Höhe von rund 4 Millionen Euro für die
öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, indem die
Pflichtversicherung für ehrenamtliches Engagement in diesem
Bereich erweitert wird.
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