|
|
mik
Anruf von unterwegs soll reichen
Meldung der Arbeitslosigkeit
Petitionen. Die Hin- und Rückreise zu oder von einem
auswärtigen Arbeitsort soll als Zeit der Arbeitslosigkeit
anerkannt werden. Dafür hat sich am 30. Juni der
Petitionsausschuss eingesetzt und die zugrundeliegende Eingabe dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) "zur
Erwägung" überwiesen.
Die Petentin hatte kritisiert, dass Arbeitslosen immer dann ein
Nachteil entstehe, wenn sie sich nicht nach Beendigung eines
befristeten Arbeitsverhältnisses und ihrer Rückkehr an
den Wohnort am selben Tag bei der zuständigen Agentur für
Arbeit (AfA) arbeitslos melden könnten - weil die AfA nicht
mehr dienstbereit sei. Sie schlug deshalb vor, dass in einem
solchen Fall auch eine telefonische Meldung von unterwegs reichen
müsse. Die Petentin wies darauf hin, dass die Arbeitslosen
einerseits verpflichtet seien, alles zu tun, um die
Arbeitslosigkeit zu beenden, anderseits seien sie jedoch durch die
Verpflichtung, den Vorschlägen der AfA zeit- und ortsnah Folge
zu leisten, daran gehindert, eine Arbeit aufzunehmen, die
überregional zur Verfügung stehe. Nach Auswertung der vom
Petitionsausschuss eingeforderten Stellungnahmen des BMWA waren die
Abgeordneten übereinstimmend der Ansicht, dass Arbeitslose
verpflichtet seien, durch entsprechende Eigeninitiativen die
Arbeitslosigkeit zu beenden. Dies dürfe aber nicht dazu
führen, dass sie nach Beendigung einer weiter außerhalb
des Wohnorts gelegenen befristeten Beschäftigung nur deshalb
Leistungsnachteile hinnehmen müssten, weil am ers-ten Tag der
Beschäftigungslosigkeit die zuständige AfA am Wohnort
nicht mehr dienstbereit sei.
Zurück zur
Übersicht
|