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Vorschriften anpassen
Rentenversicherung
Selbstständiger
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Koalition will die
Vorschriften zur Rentenversicherungspflicht Selbstständiger in
Handwerksbetrieben an die jüngste Handwerksnovelle anpassen.
In einem Gesetzentwurf (15/3443) heißt es, es solle weiterhin
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur
für diejenigen bestehen, die ein Handwerksgewerbe nur bei
Nachweis bestimmter Qualifikationsanforderungen ausüben
dürfen. Personen, die die handwerksrechtlichen
Qualifikationsanforderungen nicht erfüllen und nach dem neuen
Handwerksrecht in die Handwerksrolle eingetragen sind, sollen
dagegen nicht unter die Versicherungspflicht fallen.
Nach Angaben von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind
etwa zehn Prozent der bisherigen zulassungspflichtigen
Handwerksbetriebe durch die zu Beginn dieses Jahres in Kraft
getretene Novelle zulassungsfrei geworden. Infolge des
Gesetzentwurfs werden rund 10.000 der bisher
rentenversicherungspflichtigen Handwerker künftig nicht mehr
der Versicherungspflicht unterliegen. Bei einem monatlichen Beitrag
von 300 Euro ergebe sich somit ein Beitragsausfall von rund 36
Millionen Euro jährlich. Die Novelle der Handwerksordnung war
zu Beginn des Jahres in Kraft getreten.
Damit ist für die Führung einer Reihe von
Handwerksgewerben das Erfordernis aufgegeben worden, besondere
Qualifikationen nachweisen zu müssen. Auch müssen die
Inhaber eines Handwerksbetriebes nicht mehr die erforderlichen
handwerksrechtlichen Qualifikationen erfüllen. Ein
Handwerksgewerbe kann nun auch dann geführt werden, wenn
lediglich ein im Unternehmen beschäftigter Betriebsleiter
diese Qualifikation besitzt.
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