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vom
Gesundheitsgefahren eindämmen
Tabakkonsum
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Bundesregierung will die
Gefahren für die Gesundheit, die vom Konsum von Tabakwaren
ausgehen, eindämmen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zum
Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21.
Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (15/3353)
vorgelegt.
Das Tabakrahmenübereinkommen sei das erste
Übereinkommen der Vereinten Nationen, das sich in umfassender
Weise den Gesundheitsschutz zum Ziel gesetzt habe. Unter anderem
hebe es die Bedeutung von Steuer- und Preispolitik für den
Tabakkonsum vor allem Jugendlicher hervor und enthalte allgemeine
Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen, so die Regierung. Die
Vertragsparteien würden verpflichtet, Richtlinien für die
Prüfung und Messung der Inhaltsstoffe und
Schadstoffbelastungen von Tabakerzeugnissen zu entwerfen und den
Herstellern und Importeuren Angaben dazu vorzuschreiben. Geregelt
werde ferner die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen. Demnach
müssten mindestens 30 Prozent der Hauptsichtflächen der
Verpackung der Tabakprodukte durch gut sichtbare
Gesundheitswarnungen in Form von Schrift, Bildern oder einer
Kombination von beidem in Anspruch genommen werden. Verboten
würden irreführende Bezeichnungen, die den "falschen
Eindruck" vermitteln, ein bestimmtes Produkt sei weniger
schädlich als andere. Zu solchen irreführenden
Formulierungen könnten Bezeichnungen gehören wie
"leicht", "mild" oder "mit niedrigem Teergehalt". Ein umfassendes
Werbeverbot könne den Konsum eindämmen. Daher
verpflichten sich die Vertragsparteien, heißt es weiter, sich
innerhalb von fünf Jahren auf ein Werbeverbot zu zu bewegen.
Auch solle der Verkauf von Tabakerzeugnissen an Minderjährige
verboten werden.
In einer Anlage zum Abkommen hat die deutsche Delegation
erklärt, dass die Bundesrepublik die EU-Richtlinie zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über
Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen vom
Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen will. Es
dürfe daher nicht davon ausgegangen werden, dass Deutschland
mit seiner Zustimmung zur Unterzeichnung des Übereinkommens
der Weltgesundheitsorganisation auch die Rechtmäßigkeit
der EU-Richtlinie anerkennt.
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