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Schutz der Anleger wird verbessert
Einstimmigkeit im Plenum
Finanzen. Einstimmig hat der Bundestag am 2. Juli einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des
Anlegerschutzes (15/3174) angenommen. Er folgte dabei einer
Empfehlung des Finanzausschusses (15/3493) vom 30. Juni.
Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über
Insidergeschäfte und Marktmanipulation in deutsches Recht
umgesetzt. Damit werden das Insiderrecht, das Recht der
Ad-hoc-Publizität und die Regelungen über
Marktmanipulationen modernisiert. Ferner wird zum 1. Juli 2005 eine
Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte
Anlageformen des "grauen Kapitalmarkts" eingeführt.
Bestimmungen zur Zusammensetzung des Börsenrates werden
flexibler gestaltet. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss
eine Reihe von Änderungen durchgesetzt. So wird der
Schwellenwert für Ausnahmen von der Prospektpflicht von 50.000
Euro auf 200.000 Euro je Anleger angehoben. Dies war eine Forderung
des Bundesrates (15/3355) gewesen.
Für Journalisten gilt, dass unrichtige oder
irreführende Angaben über börsen- oder
marktpreisrelevante Umstände unter Berücksichtigung der
berufsständischen Regeln zu beurteilen sind. Im Ausschuss
hatten die Koalitionsfraktionen das Gesetz als "gerechten
Interessenausgleich" zwischen Anlegern und Anbietern von Produkten
auf dem grauen Kapitalmarkt dargestellt. Verbessert werde die
Beweislage für Anleger bei Schadensersatzprozessen. Die Union
trug die Änderungen am Entwurf mit. Die FDP äußerte
die Erwartung, dass es gelingen werde, das Anlegervertrauen in den
Kapitalmarkt wieder herzustellen.
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