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Ein Schwerpunkt liegt auf den europäischen
Verkehrswegen
Fernstraßen- und Schienenwegeausbau
beschlossen
Verkehr und Bauwesen. Die Gesetze der Bundesregierung für
den Fernstraßenausbau sowie den Bundesschienenwegeausbau
(15/1657 und 15/1803 sowie 15/1656 und 15/1804) haben am 1. Juli
die parlamentarische Hürde genommen. Beide Gesetze passierten
den Bundestag in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP. Dabei
folgten die Abgeordneten den Empfehlungen des Verkehrsausschusses
(15/3382; 15/3412).
Einen Schwerpunkt des Fünften Gesetzes zur Änderung
des Fernstraßenausbaugesetzes hat die Bundesregierung eigenen
Angaben zufolge beim Ausbau der europäischen Verkehrswege zu
einem grenzüberschreitenden Netzwerk gesetzt. 77,5 Milliarden
Euro stehen für den Bundesfernstraßenbau zwischen 2001
und 2015 insgesamt bereit. Dabei seien Maßnahmen des
Anti-Stau-Programms im vordringlichen Bedarf berücksichtigt
worden. Ein besonderes Augenmerk habe man auch auf den
verstärkten Bau von Ortsumgehungen gelegt, da zahlreiche
Ortschaften bereits heute von starkem Durchgangsverkehr betroffen
seien. So sind für Baden-Württemberg unter anderem die
Ortsumgehungen Haslach, Freiburg/Ost, Behla, Döggingen,
Hornberg und Grenzach in den vordringlichen Bedarf aufgenommen
worden. Die Investitionen fließen der Bundesregierung zufolge
insbesondere in den Ersatz und die Erhaltung der
Verkehrsinfrastruktur. Bis 2015 strebt sie für Autobahnen die
Wiederherstellung der Qualitätsverhältnisse und des
Substanzniveaus wie zu Beginn der 90er-Jahre an. Allein in
Nordrhein-Westfalen haben achtzehn Streckenabschnitte der Autobahn
1 die höchste Dringlichkeitsstufe erhalten. In die Erneuerung
der Schienenwege wird erstmals mehr Geld gesteckt, als in den Neu-
und Ausbau. Insgesamt bemisst sich der Finanzrahmen für den
Zeitraum 2001 bis 2015 für die Schiene auf 63,9 Milliarden
Euro.
Auf Ablehnung stieß im Bundestag ein
Entschließungsantrag der CDU/CSU (15/3478), in dem die
Parlamentarier von der Regierung verlangten, die Verteilung der
für die Straße und Schiene eingeplanten Mittel zu
überdenken und auf die Kategorien "mit besonderem
naturschutzfachlichen Planungsauftrag" und die Feststellung "eines
hohen ökologischen Risikos" bei der Bedarfsplanung zu
verzichten. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass die dem
Bundesverkehrswegeplan zugrunde liegende Verkehrsprognose ebenso
unrealistisch ist, wie die im Bundesverkehrswegeplan 2003
prognostizierte Verkehrsleistung für die Schiene.
Die FDP drängt in ihrem Antrag (15/3470), der am 1. Juli in
den federführenden Ausschuss überwiesen wurde, auf
Kurskorrekturen bei den Verkehrsinvestitionen. Für sie besteht
eigenen Aussagen zufolge kein Zweifel daran, dass die Straße
auf lange Sicht Verkehrsträger Nummer 1 bleiben wird und
deshalb die Investitionen dafür wieder über das Niveau
der Schiene angehoben werden sollten.
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