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Ansprüche der Kunden sollen gesetzlich
abgesichert werden
Lebens- und Krankenversicherungen
Finanzen. Die Bundesregierung will gesetzliche
Sicherungseinrichtungen für die Lebensversicherung und die
Krankenversicherung schaffen. Dazu hat sie einen Entwurf zur
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer
Gesetze (15/3418) vorgelegt, den der Bundestag am 1. Juli zur
Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.
Beim Zusammenbruch eines Versicherers sollen die
Versicherungsverträge auf Anordnung der Aufsichtsbehörde
auf den Sicherungsfonds übertragen werden, der diese
Verträge saniert. Dazu stellt der Fonds die erforderlichen
Kapitalanlagen zur Verfügung und überträgt die
Verträge anschließend an ein anderes
Versicherungsunternehmen. Diese Aufgabe sollen private
Einrichtungen wie die bereits bestehenden "Protektor AG" und
"Medicator AG" übernehmen.
Eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes soll
bewirken, dass die neuen Sicherungsfonds für die Lebens- und
Krankenversicherung von der Körperschafts- und damit auch von
der Gewerbesteuer befreit werden, da sie nicht gewinnorientiert
arbeiten. Diese Regelung gelte bereits für die
Einlagensicherungsfonds der Banken.
Gleichzeitig ist geplant, das deutsche Aufsichtssystem über
Rückversicherungen an internationale Standards anzupassen und
ein Zulassungsverfahren entsprechend demjenigen für
Erstversicherer einzuführen. Darüber hinaus will die
Regierung der Aufsichtsbehörde bessere
Eingriffsmöglichkeiten gegenüber
Versicherungs-Holdinggesellschaften und Inhabern wesentlicher
Beteiligungen geben. Dies sei notwendig, heißt es zur
Begründung, um zu verhindern, dass die Aufsicht durch
gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten umgangen
wird. Eine weitere Änderung betrifft das Gesetz zur Neuordnung
der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen.
Diese zahlt den Angaben zufolge Renten für ehemalige
Bedienstete der Privateisenbahnen, die bis 1952 von der
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
ausgenommen waren.
Nachdem diese Ausnahmevorschriften aufgehoben worden seien, sei
die Kasse nur noch als Einrichtung der betrieblichen
Altersvorsorgung für Verkehrs- und Versorgungsbetriebe
tätig. Da der Anteil des vom Bund finanzierten Geschäfts
kontinuierlich zurückgehe, will die Regierung den
öffentlich-rechtlichen Status der Kasse aufheben. Die geplante
Änderung des Kreditwesengesetzes betrifft Anpassungen an neue
Geldwäsche-Bestimmungen des vierten
Finanzmarktförderungsgesetzes, die dort "versehentlich nicht
mitgeregelt worden waren".
Der Bundesrat tritt in seiner Stellungnahme unter anderem
dafür ein, dass die Medicator AG und die Protektor AG
gesetzlich damit betraut werden, im Sicherungsfall tätig zu
werden. Zur Begründung heißt es, die von
Krankenversicherungsunternehmen freiwillig gegründete
Medicator AG und die von den Lebensversicherern gegründete
Protektor AG könnten Beitragsinkasso und Schadensbearbeitung
nahtlos fortsetzen und die Versicherungsverträge in andere
Tarifbestände einbetten. Die Sicherungsfonds könnten dies
nicht. Es sei nicht zweckmäßig, wenn im Sicherungsfall
eine langwierige Suche nach einem Privaten erforderlich wäre,
der diese Aufgabe übernehmen könnte. Die Bundesregierung
hält eine solche Ergänzung in ihrer
Gegenäußerung für unnötig.
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