Nur problembewußt an eine Überprüfung des Embryonenschutzgesetzes gehen
16.02.01 Prof. Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, FDP
Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland verboten; wer
das Verfahren gleichwohl durchführt, macht sich nach dem
Embryonenschutzgesetz strafbar. Dies irgendwie anders darzustellen
oder auch zu meinen, man könne an diesem Sachverhalt ohne
Gesetzesänderung vorbei, erschwert eine offene Diskussion
über Chancen oder Gefahren, Wert oder Unwert einer PID von
vornherein. Es geht realistischerweise also nur darum, ob und
gegebenenfalls wieweit man das deutsche Embryonenschutzgesetz
novellieren oder durch Spezialvorschriften ersetzen will.
Das ethische Problem der PID ist m.E. weniger die Durchführung
einer entsprechenden Diagnostik an einem extracorporal erzeugten
Embryo. Problematisch ist erst die anschließende
Folgehandlung, nämlich die Embryoselektion und dies in
positiver wie negativer Hinsicht. Schon die Auswahl des einen von
mehreren genetisch gesunden Embryos nach eigenen
Wunschvorstellungen wäre vor dem Hintergrund einer
Unverfügbarkeit der Schöpfung und der spezifischen
Einzigartigkeit eines jeden Menschen (Menschennukleus)
fragwürdig. Und ähnlich gilt dies für die aktive
gezielte Verwerfung aller oder der genetisch belasteten Embryonen
und deren Überantwortung zur Vernichtung. Man mag theoretisch
erwägen, daß es dafür Legitimationen gäbe,
wenn die Aktion zugunsten höherer oder gleichwertiger
Güter erfolgte. Aber solche kann ich mir bei der einer PID
zugrundeliegenden Konstellation nicht vorstellen. Der Wunsch nach
einem gesunden Kind kann m. E. eine Embryonentötung jedenfalls
nicht rechtfertigen.
20.02.01 Advocatus
Diaboli
Schutz der Embryonen? Lieber Herr Schmidt-Jorzig: Jeden Tag werden
in Deutschland überzählige Embryonen zwangsweise
vernichtet! Was nicht sofort implantiert wird, muss weggeworfen
werden - Einfrieren für spätere Implantation oder gar die
Überlassung an infertile Frauen als Quasi-Adoption eines
Embryos sind strengstens untersagt!
Also lassen Sie den Quatsch von der Tötung von Embryonen - die
erfolgt in jedem Fall - nur einmal zufällig (jetzige
Rechtslage) oder selektiv (mit PID)
21.02.01 Per-Holger
Sanden
psand1@aerztenet.de
Es wäre wichtiger, eine vernünftige rechtliche
Rahmenbedingung für das Arbeiten mit Stammzellen zu
entwickeln, anstatt sich immer wieder an den armen, gefolterten
Zellklumpen (Embryos) aufzugeilen. Es hat schließlich auch
niemand Mitleid mit dem potenziell genauso totipotenten Appendix
(Blinddarm) falls er entfernt wird.
21.02.01 Gregor
Mendel
Gregor.Mendel@Bruenn-bw.de
Herr Professor Schmidt-Jortzig schrieb:
"Der Wunsch nach einem gesunden Kind kann m. E. eine
Embryonentötung jedenfalls nicht rechtfertigen."
"Embryonentötung": Was für eine Übertreibung. Ein
Embryon, eine Ansammlung von ein paar Zellen, kann man nicht
"töten". "Töten" kann man nur eine Person. Ein Embryon
ist keine Person und hat deshalb überhaupt keine Rechte.
Das Recht einer Mutter, ein gesundes statt ein krankes Embryon
eingeplanzt zu bekommen, ist ethisch höher zu bewerten als ein
nicht vorhandenes "Recht" eines Embryons, der NOCH keine
menschliche Würde besitzt.
Es zeigt sich an diesem Beispiel, wie moralischer Rigorismus zu
inhumanen Konsequenzen führen kann. Ähnliches ist beim
Rigorismus selbsternannter Lebens-Schützer zu beobachten, die
Frauen einsperren wollen, die sich für einen
Schwangerschafts-Abbruch entscheiden.
22.02.01 Anja Haniel
Haniel@elkb.de
Wenn der Wunsch nach einem gesunden Kind es nicht rechtfertigt,
Embryonen - seien sie nun Personen oder Zellklumpen - zu
töten, wieso kann dann ein wesentlich weiter entwickelter
Fötus im Mutterleib durch Schwangerschaftsabbruch getötet
werden, nur weil die Schwangerschaft ungeplant war oder es sich
durch PND herausgestellt hat, dass das Kind krank oder behindert
sein wird? Im Fall der bereits eingetretenen Schwangerschaft
befindet sich die SChwangere sicher in einem Konflikt, aber kann
und muss nicht derselbe Konflikt antizipiert werden, so dass es
keinen Sinn ergibt, Embryonen nach IVF ungetestet einzupflanzen, um
sie dann mittels PND zu testen und ggf. abzutreiben?
Eine noch stärkere Ausgrenzung Behinderter als bisher
befürchte ich durch PID nicht, denn derjenige, der Behinderte
ausgrenzt, differenziert nicht, ob es sich um eine genetische oder
eine unfallbedingte Behinderung handelt.
Auch wer befürchtet, demnächst würde PID auch zur
AUswahl der Augen- oder Haarfarbe verwendet, wenn sie erst einmal
erlaubt sei, berücksichtigt m. E. seine eigenen Argumente
nicht. Wenn doch die für PID notwendige IVF für die
Frauen gesundheitlich wie psychisch so belastend ist wie
geschildert, werden die wenigsten Frauen eine solche Prozedur nur
wegen banaler Äußerlichkeiten auf sich nehmen.
27.02.01 Sebastian
Haas
sebastianh@t-online.de
Ich kann dazu auch nur sagen, das eine zwangsweise
durchgeführte Tötung nicht besser ist als eine erlaubte,
nur sollte diese nicht zur Selektion mißbraucht werden. Und
dies, soweit Sie gestatten, liegt in der Obliegenheit des
Gesetzgebers, welcher nach dem allgemeinen Willen entscheiden
sollte!
15.03.01 Wolf-Dietrich
Trenner
wolf@trenner.de
Sehr geehrter Herr Prof. Schmidt-Jortzig,
Sie werden sich mit Ihrer von mir geteilten Einschaetzung in der
eigenen Fraktion nicht durchsetzen koennen. Es geht doch weniger um
die Interessen der IVF-Frauen/Paare, es geht vielmehr um die
Interessen derer, die an PID sehr viel Geld verdienen werden. Das
wird ein Standardcheck werden, millionenfach jedes Jahr verkauft.
Unvorstellbare Gewinne. Und der Wirtschaftsstandort ... und sonst
gehen alle unsere Forscher ins Ausland ... und alle Paare auch. Ich
fasse es einfach nicht.
Gruss
Wolf-Dietrich Trenner
16.03.01 Gerda
Zinsler
Verbieten... Immer nur verbieten...
Alles regeln, alles staatlich bestimmen...
Warum überläßt man die Entscheidung nicht den
Eltern/der Mutter selbst, was sie will oder nicht ?
Warum soll eine medizintechnische Möglichkeit vom Staat
verboten werden ?
Haben wir doch den Mut zur Freiheit der Entscheidung des Einzelnen
!
Wer "ethisch" sein will, soll es sein !
Wer nicht, soll es bleiben lassen ! Na und ? Den Staat geht das
überhaupt nichts an !
Im Zweifel für die Freiheit !
18.03.01 Peter Hardt
peter.hardt@gmx.de
Ich möchte kurz zu dem Argument des Embryos als Zellhaufen
Stellung nehmen: Ich denke, dass es deshalb nicht trägt, da
auch der erwachsene Mensch biologisch betrachtet nichts anderes als
ein ausdifferenzierter Zellhaufen ist. Aber wir sprechen diesem
Zellhaufen eine Würde zu. Daher sehe ich es als notwendig an,
diese Würde dem Menschen auch in seinem frühesten
Entwicklungsstadium zuzugestehen - was eine Tötung unethisch
macht.
Liebe Gerda Zinsler,
Ethik als etwas einzustufen, das man nach belieben jedem in
Freiheit überlassen kann ist deshalb problematisch, weil damit
die Freiheit eines anderen unethisch beschnitten wird. Wenn das,
was wir "Embryo" nennen eigentlich ein Mensch im frühesten
Stadium ist, dann beinhaltet PID nicht einfach das wegwerfen eines
Gegenstandes, sondern Tötung. Und das ist nichts, was man
unbesehen der Freiheit jedes einzelnen
überlässt.