Sexualität und Fortpflanzung spielen eine zentrale Rolle
für unsere Vorstellungen eines gelungenen Lebens.
Seit einigen Jahren können Kinder durch In-Vitro-Fertilisation
(IVF) im Labor gezeugt werden. Die dabei entstehenden Embryonen
werden nach einigen Zellteilungen in die Gebärmutter der Frau
überführt.
Durch die Entwicklung der Präimplantationsdiagnostik (PID)
wird es möglich, Embryonen, die im Labor gezeugt wurden, vor
ihrer Übertragung genetisch zu testen.
Diejenigen, die nicht von der getesteten unerwünschten
genetischen Eigenschaft betroffen sind, werden in die
Gebärmutter eingebracht. Solche Embryonen, an denen ein
genetischer Defekt nachgewiesen wird, werden verworfen.
Mit der geltenden Rechtslage, insbesondere mit den Bestimmungen des
Embryonenschutzgesetzes, ist die Präimplantationsdiagnostik in
Deutschland nicht vereinbar.
Fünf Mitglieder der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin beziehen Position.
Hinweis: Diese Diskussion ist abgeschlossen. Transkripte der Diskussion finden Sie jeweils unter den Themenvorgaben der Mitglieder der Enquete-Kommission. Neue Beiträge können nicht mehr in das Forum eingestellt werden.
PID Nicht vorschnell entscheiden sondern
Argumente austauschen
16.02.01 Helga Kühn-Mengel SPD-Fraktion
PID Hilfe für Paare mit hohem
genetischen Risiko zur Erfüllung des Kinderwunsches
16.02.01 Werner Lensing, CDU / CSU-Fraktion
Genchecks an In-Vitro-Embryonen müssen
verboten bleiben
16.02.01 Monika Knoche, Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Nur problembewußt an eine
Überprüfung des Embryonenschutzgesetzes gehen
16.02.01 Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, FDP
Keine Selektion behinderten Lebens, keine
genetische Normierung durch PID
16.02.01 Prof. Dr. Ernst Luther, Sachverständiger (für
die PDS)