BMZ (2000). Internationale Insolvenzregelungen für Entwicklungsländer, Stel-lungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim BMZ (BMZ Spezial Nr. 014). Mai 2000. Bonn: BMZ (AG1-14/91)
Der Beitrat beim BMZ argumentiert, dass sich vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Umschuldungen im Rahmen des Pariser Clubs und der HIPC-Initiative fest-stellen lasse, dass insolvenzrechtliche Regelungen aus dem nationalen Kontext auf souveräne Schuldner übertragen werden sollten. Dabei muss das Augenmerk vor allem auf eine schrittweise Verbesserung bereits bestehender Verfahrenselemente gerichtet werden (HIPC-Initiative), was bei den ärmsten Ländern und deren Schulden gegenüber öffentlichen Schuldnern am erfolgversprechendsten ist. Die Forderung, dass die freiwerdenden Mittel der Armutsbekämpfung zugute kom-men sollten, setzt die entwicklungspolitische Motivation der Gläubigerstaaten sowie eine Politik der Schuldnerländer, die entsprechende Rahmenbedingungen zur nach-haltigen Steigerung der Einkommenschancen zu entwickeln, voraus. Insgesamt er-scheinen jedoch Auflagen für Schuldnerländer in Zusammenhang mit einem interna-tionalen Insolvenzrecht angesichts vorliegender Erfahrungen als nicht realistisch.