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Talk im Knast:
Ihre
Meinung ist gefragt. Diskutieren Sie auf
www.mitmischen.de mit den
Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz
(SPD) und Roland Gewalt (CDU/CSU) sowie
mit jugendlichen Straftätern über Jugendstrafrecht und
Jugendkriminalität.
Termin: 16. Februar 2005, 17.15 bis 18.00 Uhr
1957: Rentenreform
In den Nachkriegsjahren kommt es vor allem darauf an, Not, Zerstörung und Folgen der Vertreibung schnell anzugehen. In einem „Höllentempo“, so eine zeitgenössische Beschreibung, erledigt der Bundestag ein ungeheures Arbeitspensum. Es geht zugleich darum, die Vorgaben des Grundgesetzes mit Leben zu füllen. Ein zentraler Punkt: Deutschland ist ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20). Eines der wichtigsten Anliegen ist daher zunächst die Hilfe für die vom Krieg besonders betroffenen Menschen – Kriegsopfer, Ausgebombte, Flüchtlinge, Vertriebene, Hinterbliebene. Für sie verabschiedet der Bundestag 1950 das Bundesversorgungsgesetz und 1952 das Lastenausgleichsgesetz.
Wichtige Schritte sind zudem die Gesetze zum Wohnungsbau, mit denen 1950 der soziale Wohnungsbau eingeführt wird, und die 1951 den Weg zum Erwerb von Wohneigentum breiten Schichten eröffnen. Das Parlament ist sich hier völlig einig: Das Wohnungseigentumsgesetz wird einstimmig verabschiedet.
Was Sozialstaat wirklich bedeutet, kommt in der großen Rentenreform des Jahres 1957 zum Ausdruck. Die Kluft zwischen steigendem Arbeitseinkommen und stagnierenden Renten unterhalb der Armutsgrenze wurde immer größer. Durch die Reform berechnet sich die Rente nicht mehr allein nach den selbst eingezahlten Beiträgen. Die „Dynamisierung“ und die Einführung des Umlageprinzips führen dazu, dass auch die Rentner am Wirtschaftswachstum teilhaben. Der „Generationenvertrag“ sorgt dafür, dass die arbeitende Generation für die Rentner aufkommt und sich darauf verlassen kann, von der nachfolgenden Generation unterstützt zu werden, wenn sie selbst in Rente geht.
Selbst bei dieser schwierigen Maßnahme wird deutlich, dass die sozialen Reformen für den Bundestag keine einmaligen Vorgänge, sondern ständige Aufgaben sind. Die SPD zeigt sich bei der abschließenden Debatte zum Gesetz froh über die Rentenverbesserung, verweist zugleich jedoch auf weiter bestehende Ungerechtigkeiten. Und für die FDP ist klar, dass „die Reform einer reformbedürftigen Rentenreform“ eine Hauptaufgabe des Bundestages sein wird.
Text: Gregor Mayntz
Foto: Ullstein Bild
Erschienen am 14. Februar 2005
Arbeitspensum: In den
ersten beiden Wahlperioden beschäftigen sich die Abgeordneten
mit 1.682 Gesetzentwürfen. Die Beratungen dauern auch in den
Ausschüssen oft bis tief in die Nacht. Sie werden noch nicht
durch Mitarbeiter unterstützt und müssen sich oft zu
dritt kleine Büros mit zwei Tischen teilen.
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Umlageprinzip: Nach dem
Umlageprinzip zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab 1957 je zur
Hälfte in die Rentenkassen ein, die zudem von staatlichen
Zuschüssen gespeist werden. Die Höhe der Rente bemisst
sich nicht mehr allein nach den eigenen Beiträgen. Die
Höhe ist auch abhängig von der aktuellen Entwicklung der
Bruttolöhne und -gehälter. Das führt sofort zu einer
durchschnittlichen Steigerung der Arbeiterrenten um 65 und der
Angestelltenrenten um 72 Prozent.
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Reform: Der Begriff
„Reform“ stammt vom Lateinischen
„reformare“ und bedeutet wörtlich Umgestaltung.
Allgemein wird darunter die Verbesserung des Bestehenden
verstanden. Als Gegenbegriff zur Revolution geht es bei der Reform
um die Veränderung politischer und gesellschaftlicher
Zustände im bestehenden System. Reformieren gehört zu den
ständigen Herausforderungen des Parlaments.
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