Glossar
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Parteien
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und das Ziel der Teilnahme an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene haben. Sie sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei, doch muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Durch das Parteienprivileg des Artikels 21 GG sind diese in ihrem Bestand und ihrer Tätigkeit geschützt und können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
www.spd.de
www.cdu.de/ www.csu.de
www.gruene.de
www.fdp.de
www.pds-online.de
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181612c