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Petitionen

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen eine Petition, eine Bitte oder Beschwerde bei einem der Länderparlamente bzw. beim Bundestag einzureichen. In einer Petition kann beispielsweise eine Gesetzesänderung angeregt werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages berät über die Anliegen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder Bereiche bzw. Einrichtungen der Bundesverwaltung betreffen. Die Befugnisse des Petitionsausschusses zur Überprüfung von Beschwerden sind gesetzlich geregelt. Dabei kann der Petitionsausschuss zur abschließenden Erledigung durch den Bundestag unter anderem vorschlagen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material zu überweisen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/interakt/glossar/181613
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