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NATO

Unterzeichnung der Pariser Verträge
NATO: Unterzeichnung der Pariser Verträge. Die Bundesrepublik Deutschland wird eingeladen, 15. Mitglied der NATO zu werden.
Bild: Bundesbildstelle

Die NATO (North Atlantic Treaty Organization) wird im April 1949 in Washington gegründet. Ihr erklärtes Ziel ist es, der Sowjetunion ein westliches Verteidigungsbündnis entgegenzusetzen. Der Vertrag legt fest, daß ein Angriff auf eines der unterzeichnenden Länder als Angriff gegen alle Unterzeichner aufgefaßt würde.

Gründungsmitglieder sind die USA, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Portugal. 1952 treten Griechenland und die Türkei der NATO bei, 1955 die Bundesrepublik, 1982 schließlich Spanien. Frankreich hingegen verläßt 1966 den militärischen Teil des Bündnisses, bleibt jedoch in der politischen Organisation.

Oberstes Organ des Bündnisses ist der NATO-Rat mit seinem Sitz in Brüssel. Im Rat, dessen Vorsitz der NATO-Generalsekretär inne hat, sind die einzelnen Staaten durch ihren Außen- oder Verteidigungsminister repräsentiert.

Zentrales militärisches Gremium ist der Militärausschuß, durch den die Stabschefs der beteiligen Ländern den NATO-Rat in militärischen Fragen beraten.

Daneben konstituiert sich auf Initiative europäischer und nordamerikanischer Parlamentarier seit 1966 die Nordatlantische Versammlung (NAV). Sie setzt sich aus Delegationen der nationalen Parlamente der NATO-Mitgliedsländer zusammen. Die NAV hat sich im Laufe der Jahre zu einem euro-atlantischen Parlament entwickelt, in dem über alle Fragen und Probleme der Allianz diskutiert wird.

Seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes sieht die NATO ihre Aufgabe nicht mehr in der Abwehr einer konkreten militärischen Bedrohung. Im Mittelpunkt der Bündnisaufgaben steht nunmehr die gemeinsame Versicherung gegen mögliche Konfliktrisiken. Dabei werden auch die einstigen Gegner eingebunden wie in der "Partnerschaft für den Frieden" (1994) oder durch Einzelverträge mit Rußland und der Ukraine (1997).

In diesem Kontext stellt sich für die NATO auch die Frage nach einer Osterweiterung. Viele der ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes drängen nach dem Ende des Kalten Krieges in die NATO. Im Juli 1997 beschließt der NATO-Rat die Aufnahme Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns ins westliche Verteidigungsbündnis.

InfoPunkte: Weitere Informationen über die Nordatlantische Versammlung (NAV) und die Arbeit der deutschen Delegation finden Sie in unserem Online-Angebot.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/g1970_51
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