1848 Das Vorparlament tagt in der Paulskirche
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Einzug der Mitglieder des Vorparlaments in die Paulskirche am 30. März 1848 Nach einer Zeichnung von J. Ventadours Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz |
Die Abdankung des französichen Königs im Februar 1848 und die Gründung der französischen Republik wirkten in Deutschland heftig nach. Immer stärker wurde der Ruf nach einer Nationalversammlung. Schließlich bereitete ein Ausschuß des Bundestages des Deutschen Bundes die Einberufung einer Versammlung von Volksvertretern vor.
Dieses sogenannte Vorparlament tagte vom 31. März bis zum 3. April 1848. Es bestand aus 574 Mitgliedern, die zum größten Teil Abgeordnete in Landtagen oder von Stadtverordneten gewählt, zu einem Teil jedoch nur aufgrund ihrer Prominenz berufen worden waren. Seine wesentliche Leistung bestand darin, die Wahl zu einer Nationalversammlung vorzubereiten.
Im Mai 1848 fanden die Wahlen zur Deutschen Verfassungsgebenden Nationalversammlung statt. Für je 50000 Männer wurde ein Abgeordneter gewählt.
Das Wahlrecht war an die "Selbständigkeit" geknüpft. Dieses Kriterium wurde in den deutschen Staaten sehr unterschiedlich interpretiert. Nach Schätzungen besaßen etwa 85% der Männer das aktive und passive Wahlrecht. Frauen hatten kein Wahlrecht, Arbeiter nicht in allen Staaten. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen 40% und 75%.
Aber nicht alle Wahlkreise entsandten tatsächlich Abgeordnete. Deshalb hatte die Nationalversammlung nur etwa 585 Mitglieder. An der Eröffnungssitzung nahmen sogar nur 330 Abgeordnete teil.