1947 - 1949 Volkskongreß und Verfassung der DDR
Ende 1947 wurde durch die SED ein "Volkskongreß für Einheit und gerechten Frieden" initiiert, der scheinbar eine Verfassung für ganz Deutschland ausarbeiten soll. Jedoch sind seine Vertreter nicht durch demokratische Wahlen legitimiert.
Im März 1948 wählt der zweite Volkskongreß als ständiges Organ den Deutschen Volksrat. 25% seiner Mitglieder stammten aus den Westzonen. Die von ihm erarbeitet Verfassung wird am 19. März 1949 einstimmig verabschiedet.
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Aufruf zur Wahl des 3. Volkskongresses Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz |
Am 15. und 16. Mai 1949 finden die Wahlen zum dritten Deutschen Volkskongreß in der sowjetischen Besatzungszone statt, allerdings nach Einheitslisten. Trotz erheblicher Wahlfälschungen entfallen nur ca. 66% der Stimmen auf diese Einheitslisten. Die mehr als 2000 Mitglieder des dritten Deutschen Volkskongresses setzte den 2. Deutschen Volksrat ein, der 330 Mitglieder hatte.
Am 7. Oktober 1949 ratifizierte der 2. Deutsche Volksrat die Verfassung der DDR und erklärte sich zur provisorischen Volkskammer. Die Deutsche Demokratische Republik ist gegründet.
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Am 7. 10. 1949 proklamiert der Deutsche
Volkskongreß die Deutsche Demokratische Republik Bildarchiv Preussischer Kulturbesitz |