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Wahlen
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1972 - Aktives Wahlrecht mit 18

Bei der Bundestagswahl 1972 durften erstmals auch die 18 bis 21 Jährigen mitwählen. Allerdings erhielten sie zunächst nur das aktive Wahlrecht. Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr erwarb man das passive Wahlrecht. Erst 1975 (Bundestagwahl 1976) wurde die Volljährigkeit auf 18 Jahre gesenkt, die Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist.

Diskussion im deutschen Fernsehen kurz vor der Bundestagswahl 1972
Diskussion im deutschen Fernsehen kurz vor der Bundestagswahl 1972
dpa-Bild
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1972
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