INTERNATIONALES PRIVATRECHT UMFASSEND REGELN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/343) zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vorgelegt. Sie erläutert dazu, das Internationale Privatrecht sei im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch nur lückenhaft geregelt. Kollisionsnormen zur ungerechtfertigten Bereicherung fehlten mit Ausnahme einer versteckten Vorschrift zur Rückabwicklung nichtiger Verträge. Sachenrechtliche Regelungen gebe es nur für Sonderbereiche. Auch das internationale Deliktsrecht sei nur ansatzweise und nicht mehr zeitgemäß geregelt. Die zunehmende internationale Verflechtung, so die Regierung weiter, erfordere nunmehr eine umfassende gesetzliche Regelung dieses Rechtsgebiets. Eine Gesamtneuregelung des Kollisionsrechts zum Bürgerlichen Gesetzbuch soll weiteren Angaben zufolge zu einem späteren Zeitpunkt im wesentlichen abgeschlossen werden.
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