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142/1999
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ARBEITSERLAUBNISPFLICHT ABSCHAFFEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/KER-as) Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, das Arbeitserlaubnisrecht dahin gehend zu ändern, dass Ausländer, die rechtmäßig und nicht als Touristen in Deutschland leben, für die Dauer ihres erlaubten Aufenthalts eine Genehmigung erhalten, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und einer Beschäftigung nachzugehen. Das fordert die F.D.P.-Fraktion in einem Antrag zur Abschaffung der Arbeitserlaubnispflicht (14/1335). Diese Genehmigung, so der Antrag weiter, solle unabhängig von einer bestimmten Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gelten und mit dem Aufenthaltsstatus erteilt werden. Die Liberalen erläutern, im Laufe der letzten Jahre habe sich das Arbeitserlaubnisrecht angesichts des zunehmenden Aufenthalts von Ausländern, die nicht aus EU-Staaten sind, zu einem Instrument der "Arbeitsverhinderung" entwickelt. Arbeitsplätze, die theoretisch mit inländischen Arbeitskräften besetzt werden können, würden in die illegale Beschäftigung verlagert, weil passende ausländische Arbeitskräfte keine oder nur nach mehreren Wochen eine Arbeitserlaubnis erhalten. Folge sei, dass Arbeitgeber, Arbeitsuchende und Arbeitsverwaltung oft wochenlang "unproduktiv und kostenintensiv" von ihrer eigentlichen Tätigkeit abgehalten würden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914204
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