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214/1999
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

SELBSTSTÄNDIGKEIT SCHWIERIG ZU DEFINIEREN (ANHÖRUNG)

Berlin: (hib/TAG-as) Sowohl Unterstützung als auch Kritik hat der Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen zur Förderung der Selbstständigkeit (14/1855) am Mittwochnachmittag in der öffentlichen Expertenanhörung des Fachausschusses gefunden. Die Initiative soll das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom Dezember 1998 (14/45-"Korrekturgesetz”) ergänzen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies auf die "tiefgreifende” Verunsicherung, die das "Korrekturgesetz” in der Wirtschaft hinterlassen habe. Vor allem die zur Definition von Selbstständigkeit geplanten Kriterien seien kritikwürdig. So sei an der "ausgeübten Tätigkeit” nicht die Scheinselbstständigkeit erkennbar, da jede Tätigkeit sowohl selbstständig als auch nichtselbstständig erbracht werden könne.

Allein das Kriterium der persönlichen Abhängigkeit sei für eine Scheinselbstständigkeit maßgebend. Die BDA begrüßte hingegen die Anerkennung von Familienmitgliedern als versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Damit werde die bisherige Benachteiligung von Familienbetrieben aufgehoben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bezeichnete die geplante Befreiungsmöglichkeit von der Versicherungspflicht bei Existenzgründern als einen "großen Vorteil”. Er schlug aber vor, die Befreiungsmöglichkeit von den geplanten drei auf fünf Jahre zu erweitern. Außerdem plädierte er für eine Wahlfreiheit für Selbstständige zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Altersvorsorge.

Den Ansatz des Gesetzentwurfes hält der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für sinnvoll, betonte aber, er könne nur einer "vorläufigen Schadensbegrenzung” dienen. Angesichts der heutigen Möglichkeiten, Arbeit zu organisieren, wäre die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit nur schwer zu treffen. Kernpunkt müsse daher die wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers und die Unmöglichkeit, in seinem Eigeninteresse tätig zu werden, sein.

Darüber hinaus appellierte der DGB an die Opposition, mit der Regierung zusammenzuarbeiten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisierte die weiterhin unscharfen Kriterien der Selbstständigkeit. Die bleibende Rechtsunsicherheit sei das Kernproblem des Gesetzentwurfs. Er forderte die Rücknahme des Korrekturgesetzes, um zum ursprünglichen Rechtszustand zurückzukehren. Die geplanten Neuregelungen befürwortete die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG).

So seien sowohl die Konkretisierung der bestehenden vier Kriterien für eine Selbstständigkeit als auch die Erweiterung um ein weiteres Kriterium sinnvoll. Die alleinige Zuständigkeit der Bundesversicherungsanstalt für Arbeit für das Anfrageverfahren sei ein sinnvoller Beitrag zur Transparenz und Eindeutigkeit bei der Klärung des Status eines Arbeitnehmers, betonte die DAG.

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) erklärte, es gebe keine Notwendigkeit, die Handelsvertreter weiterhin von den Regelungen auszunehmen. Zudem plädierte sie dafür, dass die Versicherungspflicht weiterhin mit der Aufnahme der Beschäftigung eintritt und nicht - wie geplant - unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der BfA-Entscheidung über den Status eines Arbeitsnehmers. Auch die Spitzenverbände der Sozialversicherungen wiesen auf diese Problematik hin. Die vorgesehenen Änderungen würden zu einem "Bruch bisheriger sozialversicherungsrechtlicher Grundsätze” führen. Dass Selbstständige

erweiterte Möglichkeiten erhielten, um sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien, begrüßten sie allerdings. Viele der Betroffenen hielten sich nicht für schutzbedürftig. Dies gelte auch für die Handelsvertreter.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9921402
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