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089/2000
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SICHERHEIT BEIM UMGANG MIT GENTECHNIKEXPORTEN ERHÖHEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/RAB-ge) Beim Export von gentechnisch veränderten Organismen (Living Modified Organisms, LMO) soll die Sicherheit zum Schutz der biologischen Vielfalt und der menschlichen Gesundheit erhöht werden.

Aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/3071) geht hervor, dass die "außerordentliche Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt" das Protokoll über Biologische Sicherheit angenommen hat.

Laut Regierung hat das Protokoll zum Ziel, Verfahren der präventiven Kontrolle bei Exporten von LMOs zu etablieren und Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften durchzusetzen.

Im Einzelnen sei vor dem erstmaligen Transport eines LMO von einem Land in ein anderes ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Für Produkte, die unmittelbar als Lebensmittel oder Futtermittel verwendet oder weiterverarbeitet werden, sei ein gesondertes Verfahren vorgesehen.

Außerdem solle es hierfür eine Kennzeichnungspflicht geben. Weiter heißt es, das Protokoll solle in den nächsten Monaten von der Vertragskonferenz und den Vereinten Nationen gezeichnet werden.

Die Regierung erklärt laut Unterrichtung ihre Absicht, die zügige Umsetzung des Prozesses zu unterstützen. Das Protokoll soll den Angaben zufolge 90 Tage nach der Ratifizierung durch 50 Mitgliedsländer in Kraft treten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008904
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