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111/2000
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ERFORDERNIS STANDORTNAHER ZWISCHENLAGER BEGRÜNDEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/SAM-um) Den Grund für die von der Bundesregierung festgestellte "Unumgänglichkeit" von standortnahen Zwischenlagern bei Atomkraftwerken (AKW) möchte die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/326) in Erfahrung bringen.

Die Fraktion zeigt sich verwundert über eine entsprechende Regierungsaussage in der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage (14/2980).

Nach Angaben der Liberalen sei im Rahmen der ersten Gespräche zum sogenannten Ausstieg aus der Kernenergie seitens der Energieversorgungsunternehmen die Option eines Transports zu Wiederaufarbeitungseinrichtungen im europäischen Ausland ausdrücklich vorbehalten worden.

Darüber hinaus habe das Bundesamt für Strahlenschutz zu Beginn des Jahres fünf Beförderungsgenehmigungen für innerdeutsche Transporte zum zentralen Brennelementezwischenlager Ahaus erteilt.

Die Regierung soll Auskunft geben, ob die Bundesregierung die Errichtung von oberirdischen Zwischenlagern den Kraftwerksbetreibern nahegelegt habe.

Des weiteren erkundigen sich die Liberalen, ob den zuständigen Behörden Genehmigungsanträge für Transporte von abgebrannten Brennelementen in Wiederaufarbeitungsanlagen vorliegen und für welche Kernkraftwerke diese gestellt worden seien.

Von Interesse ist auch, wie die Regierung mit abgebrannten Brennelementen verfahren zu lassen gedenkt, falls eine Genemigung nicht erteilt wird.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011104
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