AUSWIRKUNGEN DER MILCHQUOTENREGELUNG DARSTELLEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/SAM-lw) Nach dem Umfang des Handels mit und der Entwicklung von Milchquoten seit Bekanntwerden einer neuen Verordnung vom 1. April 2000 erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/3417).
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine Zusatzverordnung, der zufolge Milchquoten nur noch über sogenannte Verkaufsstellen in den Ländern übertragen werden könnten.
In diesem Zusammenhang möchte sie von der Bundesregierung wissen, ob Landwirten infolge der Abwicklung über die Verkaufsstellen künftig zusätzliche Kosten entstehen, wie sich die Quotenpreise entwickelt haben und wie die Milchquote bilanziert werden muss.
Außerdem interessiert die Christdemokraten die Anzahl der Betriebe, die seit Inkrafttreten der neuen Verordnung ihre Milchproduktion eingestellt haben, und der Quotenpreis in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Schließlich soll die Regierung erläutern, ob es dort ein vergleichbares Übertragungssystem gibt.
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