hib-Meldung
147/2001
Stand: 29.05.2001
Rechtlichen Rahmen für elektronischen Geschäftsverkehr setzen
14/6098) zum Ziel. Damit soll die
EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in
deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie hebt darauf ab,
bestimmte für die Dienste der Informationsgesellschaft
geltende innerstaatliche Regelungen in der EU anzugleichen, um den
freien Verkehr von solchen Diensten innerhalb der EU
sicherzustellen. Gegenstand der Richtlinie sind Dienstleistungen,
die auf Abruf im Fernabsatz und auf elektronischem Weg angeboten
und erbracht werden. Nicht erfasst werden nach Regierungsangaben
Rundfunk und Telekommunikation sowie Anforderungen an die Waren als
solche, an die Lieferung von Waren und an Dienste, die nicht auf
elektronischem Wege erbracht werden. Die Umsetzung in deutsches
Recht soll durch Änderungen des Teledienstegesetzes, des
Teledienstedatenschutzgesetzes und der Zivilprozessordnung
vorgenommen werden. Verdeutlicht werden soll unter anderem, dass
das Teledienstedatenschutzgesetz nur im Verhältnis von
Anbietern und Nutzern von Telediensten gilt und es um den Schutz
der personenbezogenen Daten derer geht, die als Verbraucher
Teledienste nachfragen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme
eine Reihe von Änderungs- und Prüfungswünschen
vorgebracht, denen die Bundesregierung in ihrer
Gegenäußerung zum größten Teil folgt.
Berlin: (hib/VOM) Die rechtlichen Rahmenbedingungen für
den elektronischen Geschäftsverkehr zu setzen, hat ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_147/04