Beamtenbund: Ungleiche Vergütung in Ost und West beseitigen
Berlin: (hib/VOM) Der Deutsche Beamtenbund Brandenburg betrachtet die Angleichung der Beschäftigungs- und Vergütungsbedingungen im öffentlichen Dienst der neuen Länder als gesamtdeutsche Aufgabe aller öffentlichen Arbeitgeber. Dies betont er in seiner schriftlichen Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder zum Thema "Lohnangleichung zwischen West- und Ostdeutschland". Die Anhörung, der ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/6038) zum Aufbau Ost "als Leitbild für ein modernes Deutschland" zugrunde liegt, hat am heutigen Mittwoch um 12 Uhr begonnen.
Nach Auffassung des Beamtenbundes müssen die "strukturellen Ungleichbehandlungen" von den neuen Ländern und deren Kommunen beseitigt werden. Die Effektivlöhne der ostdeutschen Arbeitnehmer hätten im vergangenen Jahr im Schnitt 39.600 DM betragen, das habe 76,7 Prozent der auf einen westdeutschen Arbeitnehmer entfallenen Lohn- und Gehaltssumme entsprochen. Am weitesten vorangeschritten sei die Lohnanpassung im Wirtschaftsbereich "öffentliche und private Dienstleistungen" mit 92 Prozent. In diesem Sektor zähle der größte Teil der Beschäftigten zum Tarifgebiet des öffentlichen Dienstes, so der Beamtenbund. Das sächsische Finanzministerium berichtet in seiner Stellungnahme, dass Beamte, die von ihrer ersten Ernennung an in den neuen Ländern oder Ost-Berlin tätig sind, derzeit 88,5 Prozent der für Westdeutschland geltenden Dienstbezüge erhalten. Ab 2002 steige dieses Niveau auf 90 Prozent. Nach größeren Angleichungsschritten bis 1993 (von 60 auf 80 Prozent) habe sich die Angleichung der Bruttomonatsverdienste in den letzten Jahren mit durchschnittlich 1,25 Prozent jährlich deutlich verlangsamt. Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang auch auf die unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden im Osten und 38,5 Stunden im Westen hin. Es kommt auch zu dem Ergebnis, dass die niedrigere Besoldung in den neuen Ländern nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Zwar dürfe wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden. Von Willkür könne aber nur dort gesprochen werden, wo sich keine sachlichen Gründe für die beanstandete Regelung finden lassen. Der Gesetzgeber könne darüber befinden, was im Einzelfall als "im Wesentlichen gleich" und was als so verschieden anzusehen ist, dass dies eine Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Prognose lautet, dass bei den Industriebeschäftigten noch auf Jahre hinaus ein großer Unterschied zwischen Tarifangleichung und Angleichung der Effektivlöhne und -gehälter zwischen Ost und West fortbestehen wird.
Nach Meinung von Dr. Wolfgang Kühn vom Progress-Institut für Wirtschaftsforschung berechtigen die Strukturprobleme des verarbeitenden Gewerbes in Ostdeutschland nicht zur Schlussfolgerung, dass hohe Löhne und Gehälter des öffentlichen Dienstes die Entwicklung der ostdeutschen Wirtschaft beieinträchtigen. Ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst der neuen Länder sei nur dann erfolgversprechend und mit geringeren sozialen Verwerfungen möglich, so Kühn, wenn zugleich Arbeitsplätze in Dienstleistungsbereichen geschaffen werden. Nach Meinung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ist die politische Frage nach der Gleichbehandlung nicht zu unterschätzen und hat eine größere Bedeutung als etwa die Entwicklung der Produktivität. Darüber hinaus sei zu bedenken, dass die Angleichung der Löhne und Gehälter an das Westniveau einen positiven Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben werde. Das Thüringer Kultusministerium hält eine Angleichung für schnellstens erforderlich, da sonst ein Teufelskreis mit Abbauverpflichtungen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens auf Grund sinkender Bevölkerungszahlen und fehlender vergleichbarer beruflicher Perspektiven entstehe. Unabhängig von der Finanzierbarkeit werde ein Zeitplan benötigt, der den "unbedingten politischen Willen", die Angleichung herzustellen, dokumentiert. Der vorhandene Bevölkerungsrückgang würde verschärft, wenn Nachwuchskräfte nicht nur nicht gewonnen werden könnten, sondern sogar abwanderten.
Marion Bimmler von Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin stellt zu dem Argument, im Osten sei alles billiger, fest, dass die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in München und in Braunschweig für die gleiche Arbeit auch das gleiche Entgelt erhielten, obwohl München teurer sei als Braunschweig. Wenn die Lebenshaltungskosten betrachtet würden, sollte über eine Differenzierung des Ortszuschlags, dann aber deutschlandweit nachgedacht werden, so die Wissenschaftlerin.