Regierung: Ministererlaubnis bei der Fusionskontrolle hat sich bewährt
Berlin: (hib/VOM) Das Instrument der Ministererlaubnis bei der Fusionskontrolle, geregelt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), hat sich bewährt. Die Regelung diene der klaren Aufgabentrennung zwischen dem Bundeskartellamt und dem Bundeswirtschaftsminister, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (15/448) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/381). Das Bundeskartellamt sei allein für die wettbewerbliche Beurteilung eines Zusammenschlussvorhabens zuständig. Dagegen prüfe der Bundeswirtschaftsminister, ob die vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkungen im Einzelfall von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen werden oder ob der Zusammenschluss durch ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit" gerechtfertigt ist. Im Zuge der geplanten Novelle des GWB werde die Ministererlaubnis überprüft. Ziel sei ein effektiveres, praxisorientiertes Verfahren, heißt es in der Antwort. Seit der Einführung der Ministererlaubnis in das GWB im Jahre 1973 seien sieben Zusammenschlüsse vom Bundeswirtschaftsminister erlaubt worden. Genannt werden die Fälle Veba/Gelsenberg (1974), Babcock/Artos (1976), Thyssen/Hüller-Hille (1977), Veba/BP (1979), IBH/Wibau (1981), Daimler-Benz/MBB (1989) und E.ON/Ruhrgas (2002).