Regierung will Pauschbeträge für behinderte Menschen nicht anheben
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hält eine Anhebung der seit ihrer Einführung im Jahre 1974 im Wesentlichen unverändert gebliebenen Pauschbeträge für behinderte Menschen für nicht erforderlich. Dies geht aus ihrer Antwort (15/1454) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1374) hervor. Der Ansatz von Pauschbeträgen diene generell dem Ziel, die Gesetzesanwendung zu vereinfachen und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Die Pauschbeträge für behinderte Menschen seien eingeführt worden, um es behinderten Menschen zu ersparen, ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen im Einzelnen nachzuweisen, heißt es in der Antwort. Es sei jedoch jedem behinderten Menschen unbenommen, schreibt die Regierung weiter, an Stelle des Pauschbetrages - unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung - den tatsächlichen behinderungsbedingten Mehrbedarf im Rahmen des Paragraphen 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Aus der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten können nach Auffassung der Regierung nur in beschränktem Umfang Rückschlüsse auf die Mehraufwendungen behinderter Menschen geschlossen werden, da im Lebenshaltungskostenindex behinderungsspezifische Bedarfslagen nicht repräsentativ vertreten seien und die letztgenannten Kosten auch nicht in allen Fällen von behinderten Personen selbst getragen werden müssten. Generell erhöht ein Verzicht auf den Nachweis von Aufwendungen in größerem Umfang laut Antwort das Risiko, dass auch solche Steuerpflichtige von den betreffenden Pauschbeträgen profitieren, denen keine entsprechenden Aufwendungen entstanden sind und bei denen somit eine steuerliche Entlastung nicht gerechtfertigt wäre. Hinsichtlich der im letzten Jahr erteilten Prüfbitte des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, ob und inwieweit eine Umwandlung der Pauschbeträge für behinderte Menschen in einen Freibetrag oder direkte Zuschüsse möglich und sinnvoll ist, wird die Regierung nach eigenen Angaben "in Kürze" das Ergebnis ihrer Untersuchung vorlegen.