Regierung legt Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen vor
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (15/1657) vorgelegt. Mit der Novellierung soll der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen an die neuen Planungsgrundlagen durch den Bundesverkehrswegeplan 2003 angepasst werden. Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Konkretisierung zum Paragraphen 6 des Fernstraßenausbaugesetzes. Darin wird nunmehr ausdrücklich geregelt, dass von den Festsetzungen des Bedarfsplans auch bei unvorhergesehenem geringeren Verkehrsbedarf abgewichen werden kann.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass der für den Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Finanzrahmen zu gering bemessen sei. Um einen bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen, sei eine erhebliche Erweiterung des Finanzrahmens erforderlich. Des Weiteren plädiert die Länderkammer angesichts der prognostizierten Steigerungen der Verkehrsleistungen dafür, das Programmvolumen für den "Vordringlichen Bedarf" auszuweiten, damit weitere wichtige Verkehrsprojekte bis zum Jahr 2015 realisiert werden können. Außerdem fordert der Bundesrat, die Regierung dürfe die zu erwartenden Einnahmen aus der Lkw-Maut nicht dazu verwenden, um Kürzungen im Bundesfernsstraßenhaushalt auszugleichen. Vielmehr sollten die Mauteinnahmen zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und dabei überwiegend für den Bundesfernstraßenbau eingesetzt werden.