hib-Meldung
021/2004
Stand: 28.01.2004
Entwurf des Alterseinkünftegesetzes kontrovers diskutiert
15/2150) bewertet. Dies wurde bei einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am
Mittwochmittag deutlich. Der Entwurf geht auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zurück, das die unterschiedliche
Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung für grundgesetzwidrig
erklärt hatte. Vorgesehen ist nun, bei der kapitalgedeckten
betrieblichen Altersversorgung und den gesetzliche Renten die
nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Dies bedeutet, dass
Altersvorsorgebeiträge der aktiven Erwerbstätigen
künftig von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden
können, während Leibrenten der Besteuerung unterworfen
werden. Der Bund der Steuerzahler begrüßte die
Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Hinsichtlich der
konkreten Ausgestaltung des Übergangs stoße der Entwurf
jedoch auf erhebliche Bedenken. Es sei zu befürchten, dass es
in vielen Fällen zu Doppelbesteuerung von
Rentenversicherungsbeiträgen und Rentenbezügen kommen
werde. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf von der Deutschen
Steuer-Gewerkschaft. Das angegebene Gesetzesziel, die steuerliche
Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung, werde erst nach Ablauf einer sehr
langen Übergangsfrist im Jahre 2040 erreicht. Somit bleibe
weiterhin die als verfassungswidrig festgestellte ungleiche
Besteuerung bestehen. Den Übergang zur nachgelagerten
Besteuerung der Beiträge und Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung bezeichnete der Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger als "durchaus sachgerecht". Es sei
jedoch steuersystematisch konsequenter, den Abzug der Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Sonderausgaben
begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe von 20.000 Euro,
sondern unbegrenzt als Werbungskosten vorzusehen. Professor Johann
Eekhoff von der Universität Köln begrüßte die
beabsichtigte Ausweitung der nachgelagerten Besteuerung. Nicht nur
aus Gründen der Gleichbehandlung, sondern insbesondere aus
Effizienzgründen sei aber die schrittweise Ausweitung auf alle
Formen der Kapitalanlage geboten. So sei die Beschränkung auf
Kapitalanlagen, die nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht
veräußerlich, nicht übertragbar und nicht
kapitalisierbar sind, ein nicht akzeptabler Eingriff in die
Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger. Aus Sicht der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wird mit dem
Entwurf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen.
Dennoch gebe es darin Änderungen, denen man sich nicht
anschließen könne. So führe der statische
Rentenfreibetrag im Laufe der Zeit zu einer schleichenden
Verschärfung des steuerlichen Zugriffs auf die Renten, mit
problematischen Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der
gesetzlichen Rentenversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft wie auch die Aktionsgemeinschaft
Wirtschaftlicher Mittelstand lehnten den Entwurf ab. Mit diesem
Gesetz werde der Bürger keineswegs verstärkt zu eigenen
Vorsorgeanstrengungen bewegt. Durch die geplante Besteuerung der
Kapitallebensversicherung werde ausgerechnet jenes Vorsorgeprodukt,
welches von den Bürgern in breitem Umfang genutzt und
akzeptiert wird, steuerlich schlechter als bisher behandelt. Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte hingegen
ausdrücklich die Aufgabe der Ertragssteuerfreiheit für
Kapitallebensversicherungen als einen ersten Schritt zu gleicher
Besteuerung aller Ansparformen zur Bildung zusätzlichen
privaten Altersvermögens.
Berlin: (hib/HAU) Unterschiedlich haben Experten und
Sachverständige den von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung der
einkommensteuerrechtlichen Behandlung von
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
(Alterseinkünftegesetz, Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_021/04