Altschulden der landwirtschaftlichen DDR-Unternehmen teilweise ablösen
Berlin: (hib/MIK) Die Altschulden der landwirtschaftlichen Unternehmen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sollen in Höhe von 33 Prozent abgelöst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (15/2468) der FDP-Fraktion vor. Zudem soll die Rückzahlung der reduzierten Altschulden bei kapitalmäßiger Verzinsung innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Der auf Grundlage des DM-Bilanzgesetzes zwischen Altschuldner und der Gläubigerbank vereinbarte Rangrücktritt soll bestehen bleiben, das Kreditinstitut soll in Höhe der reduzierten Altschulden in Vorleistung treten und dem Bund einen einmaligen Betrag in dieser Höhe zahlen. Das Ausfallrisiko für Zins und Tilgung der reduzierten Altschulden soll laut Gesetzentwurf im Insolvenzfall der Bund tragen.
Die landwirtschaftlichen Unternehmen der ehemaligen DDR seien zum 1. Juli 1990 mit Kreditverbindlichkeiten in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro belastet gewesen, heißt es weiter. Die von der Bundesregierung zur Lösung dieser Problematik getroffenen Maßnahmen hätten dazu geführt, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern erfolgreich ihre wirtschaftliche Lage hätten stabilisieren können. Dennoch liege der Gesamtschuldnerbetrag nahezu unverändert bei 2 Milliarden Euro. Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Grundsatzentscheidung dem Gesetzgeber eine Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht hinsichtlich der Zielerreichung der finanziellen Entlastung bis zum Jahr 2010 aufgegeben. Den Auftrag des Bundesverfassungsgericht aufgreifend, habe der Gesetzentwurf das Ziel, eine endgültige Lösung der Altschuldenproblematik zu erzielen, so die FDP-Fraktion.