Zwei Verträge mit Kanada dem Parlament zur Ratifikation zugeleitet
Berlin: (hib/BOB) Ein Vertrag zwischen Deutschland und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen, mit der der Rechtshilfeverkehr auf eine vertragliche Grundlage gestellt wird, und ein Zusatzvertrag zwischen beiden Ländern über die Auslieferung, mit dem der Auslieferungsverkehr auf eine verbreiterte Grundlage gestellt wird, liegen dem Bundestag jetzt zur Ratifikation vor. Die Bundesregierung hat zu den in Tremblant (Kanada) am 13. Mai 2002 unterzeichneten Abkommen zwei Gesetzentwürfe (15/2598, 15/2599) vorgelegt. Die Regierung erläutert, der Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und Kanada erfolge bisher ohne Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Dieser Rechtshilfeverkehr werde nunmehr auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Damit würden die Leistungsfähigkeit der Justiz bei der Ermittlung, Verfolgung und Bekämpfung von Straftaten verbessert.
Bei dem zweiten Abkommen geht es um die Erweiterung der Auslieferungsbeziehungen und deren Beschleunigung zwischen Deutschland und Kanada. Zudem solle der Datenschutz im Auslieferungsverkehr geregelt werden. Dieser habe sich ungewöhnlich zeitaufwendig gestaltet und nicht mehr den modernen Anforderungen entsprochen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zu beiden Gesetzentwürfen seine Zustimmung, weil diese Abkommen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Landesbehörden bei der Ausführung von Bundesrecht beinhalten. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab.