Verbrauchende Embryonenforschung nicht finanzieren
Berlin: (hib/VOM) Maßnahmen gegen eine Finanzierung verbrauchender Embryonenforschung im Rahmen des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms interessieren die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (15/2703). Das 6. Rahmenprogramm regele die Grundlagen für die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten sowie technologischer Entwicklung und Demonstration mit EU-Mitteln. Ein Teilprogramm beziehe sich auf angewandte Forschung und Grundlagenforschung in den Bereichen "Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit". Dabei sei beschlossen worden, bis Ende 2003 keine Vorhaben zu finanzieren, bei denen menschliche Embryonen und menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden. Die EU-Kommission habe im letzten Jahr einen Vorschlag gemacht, nach dem auch die Embryonenforschung, bei der Embryonen zur Herstellung von Embryonen verbraucht werden, förderungsfähig gewesen wäre. Danach wäre durch EU-Mittel etwas gefördert worden, was nach deutschem Recht strafbar sei. Der Bundestag habe im Oktober letzten Jahres einen Antrag beschlossen, in dem an die EU-Kommission appelliert worden sei, von ihren Planungen im Hinblick auf die Förderfähigkeit verbrauchender Embryonenforschung Abstand zu nehmen.
Von der Regierung will die Fraktion nun wissen, was sie getan hat, um eine mit dem deutschen Stammzellgesetz übereinstimmende Lösung zu erreichen. Die Regierung soll sagen, was sie unternehmen will, um die im Bundestagsbeschluss zum Ausdruck gekommene Ablehnung der EU-Förderung durchzusetzen. Auch wie die Regierung weiter politisch vorgehen will, um die Rechtsunsicherheit zu beenden, interessiert die Abgeordneten. Schließlich wollen sie erfahren, was die Regierung unternimmt, um eine Regelung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm durchzusetzen, die dem deutschen Stammzellgesetz entspricht.