Regierung soll "unverzüglich" Entwurf für neues Fluglärmgesetz vorlegen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag "unverzüglich" einen Gesetzentwurf zur Novellierung des geltenden Fluglärmgesetzes vorlegen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/2862). Seit dem Jahr 2000 habe die Bundesregierung die Absicht bekundet, ein neues Fluglärmgesetz auf den Weg zu bringen. Ein erster Referentenentwurf sei jedoch in der Ressortabstimmung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gescheitert. Nach wie vor stehe daher die Vorlage eines Gesetzentwurfes oder ein Termin hierzu noch aus. Es sei zu befürchten, schreiben die Abgeordneten weiter, dass bei einer fehlenden Einigung von BMU und BMVBW eine Novellierung des Fluglärmgesetzes endgültig scheitern werde. Dies sei im Hinblick auf die Anwohner und Betreiber deutscher Flughäfen äußerst unbefriedigend, stamme doch das Fluglärmgesetz in der derzeitigen Fassung unverändert aus dem Jahr 1971, wobei die Grenzwerte teilweise auf Untersuchungen aus den 1950er Jahren beruhten und nicht den heutigen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung entsprächen.
Zu den Leitlinien der Neuregelung des Fluglärmgesetzes zählen die Liberalen unter anderem einen fairen Ausgleich zwischen den Interessenlagen der betroffenen Anwohner, der Nutzer des Flugverkehrs, der Luftfahrtgesellschaften und der Flughafenbetreiber sowie eine maßvolle Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Fluglandeplätze über die geltende Regelung des Fluglärmgesetzes hinaus. Darüber hinaus sollten neue, niedrigere Schutzzonen-Grenzwerte festgelegt und eine Nachtschutzzone zur Verbesserung des Schutzes der Nachruhe mit Grenzwerten eingeführt werden, die dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung entsprächen. Dabei seien auch die konsequente Einhaltung und Umsetzung europäischer Vorgaben zu beachten, insbesondere der EU-Richtlinie "über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm", und neue Lärmindizes einzuführen. Zudem dürfe es bei einer Neuregelung keine Ausnahmeregelungen zum Bauverbot innerhalb der Schutzzone 1 geben, heißt es weiter.