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176/2004
Stand: 01.07.2004
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Steuerprivileg für schwere Geländewagen abschaffen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die als Nutzfahrzeuge zugelassenen schweren Geländewagen nur noch als Pkw zugelassen und besteuert werden können. Dies verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/3468), über den der Bundestag heute abstimmt. Schwere Geländewagen, heißt es zur Begründung, erfreuten sich zunehmender Beliebtheit. Die Neuzulassungen seien im vergangenen Jahr um 22,8 Prozent gestiegen, ihr Anteil am Gesamtbestand der Fahrzeuge habe bei knapp zwölf Prozent gelegen. Viele Modelle, die unter das Steuerprivileg fielen, hätten im letzten Jahr überdurchschnittliche Zuwächse bei den Neuzulassungen zu verzeichnen gehabt. Wegen ihres hohen Gewichts seien die Fahrzeuge durch hohen Spritverbrauch und zum Teil erhöhten Schadstoffausstoß gekennzeichnet. Der Bundesfinanzhof habe 1998 entschieden, dass für die als Pkw zugelassenen schweren Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen nicht die schadstoffbezogene Hubraumbesteuerung für Pkw, sondern die günstigere Besteuerung für Nutzfahrzeuge (nach Gewicht) anzuwenden sei. Bei dieser Einstufung würden Schadstoffemissionen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach den günstigeren Vorschriften für Nutzfahrzeuge berechnet. Somit dürften diese Wagen mehr Schadstoffe ausstoßen als vergleichbare Pkw und seien noch steuerlich begünstigt. Für die gewerbliche Nutzung bieten einzelne Hersteller nach Darstellung der Fraktionen schwere Kombi-Pkw auch als Nutzfahrzeug an. Weiterhin gebe es die Möglichkeit, die höhere Hubraumbesteuerung durch Umrüstung in ein Nutzfahrzeug zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_176/02
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