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176/2004
Stand: 01.07.2004
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Regierung: Bundeswehr müssen bei Unruhen Mittel zur Verfügung stehen

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen (15/3447) hat die Bundesregierung vorgelegt. Sie weist darauf hin, die jüngsten Ereignisse im Kosovo hätten deutlich gemacht, dass der Bundeswehr in ihren Auslandseinsätzen neben der vorhandenen Bewaffnung auch Mittel zur Verfügung stehen müssen, die bei Unruhen eingesetzt werden können und die geeignet sind, eine Eskalation der Lage zu vermeiden. Damit die Streitkräfte im Rahmen von Einsätzen unterhalb der Schwelle des Schusswaffengebrauchs auch Mittel zur Bekämpfung von Unruhen - wie etwa Reizstoffe und Pfefferspray - einsetzen können, sei eine Änderung des deutschen Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen notwendig. Die Regierung weist darauf hin, das Übereinkommen selbst gestatte den Einsatz dieser Mittel zum Zweck der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_176/10
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