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191/2004
Stand: 27.07.2004
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Regierung: EU lehnt Ausgleich für Einschränkungen in der Forstwirtschaft ab

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Europäische Verfassung enthält keine Bestimmungen zur Forstwirtschaft, so wie sie von der Forst- und Holzwirtschaft mit ihrer Aufnahme in die "Unterstützenden Maßnahmen" der gemeinsamen Verfassung gefordert werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/3617) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/3526) ausführt, sind die Verhandlungen abgeschlossen und inhaltliche Änderungen nicht mehr möglich. Die Liberalen befürchten, dass künftig auf europäischer Ebene Wälder vorwiegend unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden und die Produktion des nachwachsenden Rohstoffes Holz nur eine untergeordnete Rolle spielen werde. In ihren Augen reicht eine "ausschließlich ökologische" Betrachtung des Waldes nicht aus. Sie möchte die wirtschaftliche Lage der Waldbesitzer stärken, die derzeit aufgrund sinkender Holzpreise und durch großen Insektenbefall der Wälder erschwert werde.

Im Weiteren erläutert die Regierung, dass Ausgleichszahlungen der EU immer dann gewährt werden, wenn landwirtschaftliche Flächen als Natura 2000-Gebiete - als Schutzgebietsflächen -ausgewiesen würden und die landwirtschaftliche Nutzung dafür eingeschränkt werde. Nach einer EU-Verordnung könnten bei einer entsprechenden Einschränkung für die Forstwirtschaft bislang keine EU-Mittel zum Ausgleich gewährt werden. Eigenen Angaben zufolge hält die Bundesregierung diese Beschränkung auf die Landwirtschaft für nicht sachgerecht. Ein Vorstoß Deutschlands auf europäischer Ebene, dies auch auf die Forstwirtschaft auszudehnen, erhielt allerdings nicht die notwendige Unterstützung der übrigen Mitgliedstaaten. Auch die EU-Kommission habe dies unter Hinweis auf rechtliche Probleme abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_191/03
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