Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch ändern
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das Ende vergangenen Jahres nach komplexem Vermittlungsverfahren verabschiedete Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch ändern. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (15/3673) vorgelegt. Darin heißt es, seit der Verkündung des Gesetzes, mit dem das Sozialhilferecht als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet wird und das bis auf wenige Ausnahmen zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt, habe sich zu zwei Vorschriften Änderungsbedarf ergeben. Zum einem müsse die Verfahrensregelung rückwirkend in Kraft treten, damit die Länder die Regelsätze festsetzen können, zum anderem sollen mögliche Auslegungsprobleme bei der Abrechnung und Feststellung einzelner Leistungen ausgeschlossen werden, indem der Maßstab der Bemessung des Lebensunterhaltes in Einrichtungen klargestellt wird.